coronaregeln
„Freedom-Day“ am 5. März – an diesem Tag sollen die meisten Corona-Maßnahmen bundesweit fallen. So wurde es von der Regierung angekündigt und auch von der Gecko Kommission bestätigt. Damit soll auch die 3G Regel am Arbeitsplatz fallen. So sehr jedem einzelnen Menschen die wiedererlangte Freiheit gefällt, so sehr bereitet sie Arbeitgebern derzeit Kopfzerbrechen.

Rechtsunsicherheit und Verantwortung beim Arbeitgeber
Denn abgesehen davon, dass Betriebe für die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen verantwortlich sind, gibt es auch die sogenannte Fürsorgepflicht, die sich aus dem Gesetz ergibt. Und deshalb hat jeder Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter am Arbeitsplatz geschützt sind und keinem übermäßigen Gesundheitsrisiko ausgesetzt werden. Arbeitsplätze müssen sicher sein. Somit könnten Arbeitgeber die 3G Regel weiterhin am Arbeitsplatz einfordern, wenn bestimmte Rahmenbedingungen dies erfordern. Welche Rahmenbedingungen dies jedoch sind, ist jeweils im Individualfall zu prüfen. Somit wird die Verantwortung dafür wieder auf die Unternehmen ausgelagert – mit allen Konsequenzen, nämlich erheblichem Mehraufwand und Rechtsrisiken.


Maske ja oder nein?
Ähnliches gilt für das Tragen der FFP2-Maske. Denn auch dieser Teil der Corona-Schutzmaßnahmen wird nach dem 5. März Geschichte und die gesetzliche Verpflichtung zum Tragen in Innenräumen nicht mehr gegeben sein. Auch hier kann der Arbeitgeber (und muss es in Einzelfällen sogar) diese weiterhin anordnen, wenn keine anderen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer ausreichend sind. Und einmal mehr: Diese Abwägung der Maßnahmen muss der Arbeitgeber selbstständig und auf eigene Verantwortung und Kosten durchführen.


Und zu allem noch dazu: der Wiener Weg
Als wären die offenen Fragen nicht schon genug, wie man nun als Arbeitgeber - trotz des Wegfalls der allgemeinen und bundesweit gesetzlich vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus - den Arbeitsplatz sicher gestalten soll, gibt Wien bekannt, den „Wiener Weg“ der Vorsicht weiterzugehen und hat schon den Beibehalt der strengeren Maßnahmen verkündet. So ist etwa nach wie vor in der Gastronomie ein Besuch nur mit 2G möglich. Wird Wien auch bei 3G am Arbeitsplatz einen anderen Weg einschlagen? Und wenn ja, wie geht man damit dann um, wenn man Mitarbeiter hat, die an mehreren Standorten arbeiten – z.B. einmal in Wien und einmal in Niederösterreich?


Sicher ist nur die Unsicherheit
Auch wenn eines sicher ist: Wir sind zurück auf dem Weg in die Normalität. Nur darf dieser Weg nicht mit weiteren Unsicherheitsfaktoren wie unklaren Regeln beschritten werden. Gerade die letzten Jahre der Corona-Krise haben gezeigt, wie wichtig es ist, klare und transparente Informationen zu haben und diese auch zeitgerecht im Betrieb kommunizieren zu können.


Einmalige Gelegenheit um vor dem 5.3. die aktuellsten Infos zu bekommen hier.

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