Auch wenn die ersten Schneeflocken im Großteil Österreichs noch auf sich warten lassen – der Winter steht bereits vor der Tür! Und bevor er nun tatsächlich anklopft, gibt es jede Menge Vorbereitungen zu treffen. Wissen Sie z.B. welche Empfehlungen für die Lagerung von Streugut gegeben werden? Oder wer bei Unfällen haftbar ist? Mit unseren Antworten auf die wichtigsten FAQs zum Winterdienst behalten Sie auch im Schneechaos den Überblick.

Die Basic-Frage: Was ist bei einem Winterdienst überhaupt zu tun?

Damit Straßen und Gehwege auch bei Schneefall und eisigen Temperaturen für die Verkehrsteilnehmer so sicher wie möglich sind, müssen bereits vorab sorgfältige Vorbereitungen getroffen werden. Diese beinhalten sowohl die personelle Planung – von der Bestellung der Einsatzleitung bis zur Unterweisung des Personals – als auch die Beschaffung der benötigten materiellen Ressourcen wie Schneezäune und -stangen, Verkehrszeichen, Streugut u.v.m.

Wie die Anbringung von Schneezäunen und Schneestangen zu erfolgen hat, ist im Detail in den RVS 12.04.13, RVS 05.02.41 und RVS 05.02.42 geregelt. Abgesehen von diesen für jeden Verkehrsteilnehmer offensichtlichen Sicherheitsvorkehrungen gibt es allerdings auch eine Menge anderer Arbeiten, die für einen reibungslosen Winterdienst unverzichtbar sind. So sind eine genaue Kontrolle der Schachtdeckel und Einläufe sowie eine Reinigung der Oberflächenentwässerungsanlagen von enormer Wichtigkeit.

Und haben Sie außerdem bereits an diese Fragen gedacht: Stehen Ihnen alle für den Winterdienst notwendigen Fahrzeuge und Gerätschaften zur Verfügung? Haben Sie eine verlässliche Quelle für Wetterinformationen? Müssen Sie noch Verträge mit Dritten oder entsprechende Versicherungen abschließen? Um top-vorbereitet in die Wintersaison zu starten, sollten Sie diese Punkte rasch klären! Denn erst wenn diese organisiert sind, können Sie konkrete Maßnahmen setzen und z.B. mit der Gestaltung der Einsatzpläne beginnen. Hierfür stellt sich allerdings bereits die nächste Frage …

Wann und wie oft muss geräumt werden?

Das lässt sich pauschal leider nicht so einfach beantworten, hängen die Mindestanforderungen für den Winterdienst doch auch von der Charakteristik der jeweiligen Straße ab. In Österreich werden hierfür vier verschiedene Winterdienstkategorien (von A bis D) unterschieden, an die folgende Anforderungen gestellt werden:

Kategorie

Winterdienstbetreuung

Umlaufzeit

A: Autobahnen, Schnellstraßen

0 bis 24 Uhr

max. 3 Stunden

B: Landesstraßen mit JDTV > 5.000 Kfz/24h

4 bis 22 Uhr

max. 5 Stunden

C: Landesstraßen mit 1.000 < JDTV < 5.000

5 bis 20 Uhr

max. 5 Stunden

D: Landesstraßen mit JDTV < 1.000 Kfz/24h

8 bis 20 Uhr

keine Mindestumlaufzeit

Damit die Fahrbahnen jedoch nicht nur von Schnee befreit, sondern auch für eine Weile rutschfest bleiben, kommt dem Streugut eine nicht unwesentliche Bedeutung zu.

Welche Empfehlungen gibt es in puncto Lagerung von Streugut?

Eine vorausschauende Planung ist auch hier das A und O. Als Faustregel für die vorzeitige Einlagerung von Streugut gilt die erfahrungsgemäß benötigte Menge für einen schwachen Winter bzw. die Hälfte eines intensiven Winters. Berücksichtigen Sie hierbei unbedingt, dass eine trockene Lagerung notwendig ist und die örtlichen Gegebenheiten eine unkomplizierte Beladung der Streuwagen und anderen Winterdienstfahrzeuge zulassen müssen.

Eine großflächiger verteilte Lagerung der Streumittel bietet einen wesentlichen Vorteil: Sie vermeiden unnötige Leerfahrten und tragen maßgeblich zu einem effizienteren und kostensparenden Winterdienst bei!

Unser Tipp: Nähere Infos zu den Eigenschaften der verschiedenen Streumittel, empfohlenen Streumengen und Einsatzplänen finden Sie in der Broschüre Winterdienst!

Pistenraupe

Wer haftet bei einem Unfall?

Auch wenn Sie Ihren Streupflichten auf vorbildliche Weise nachkommen, gibt es leider keine Garantie, Unfälle zu vermeiden. Besondere Relevanz für die Klärung der Haftung kommt dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch zu, im Speziellen § 1319a:

§ 1319a (1) Wird durch einen mangelhaften Zustand eines Weges ein Mensch getötet, an seinem Körper oder an seiner Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so haftet derjenige für den Ersatz des Schadens, der für den ordnungsgemäßen Zustand des Weges als Halter verantwortlich ist, sofern er oder einer seiner Leute den Mangel vorsätzlich oder grobfahrlässig verschuldet hat. Ist der Schaden bei einer unerlaubten, besonders auch widmungswidrigen Benützung des Weges entstanden und ist die Unerlaubtheit dem Benützer des Weges erkennbar gewesen, so kann sich der Geschädigte auf den mangelhaften Zustand des Weges nicht berufen.

§ 1319a (2) … Ob der Zustand des Weges mangelhaft ist, richtet sich danach, was nach der Art des Weges, besonders nach seiner Widmung, für seine Anlage und Betreuung angemessen und zumutbar ist.

Sichern Sie sich daher rechtzeitig ab und archivieren Sie sorgfältig die Tätigkeiten Ihres Winterdienstes – denn die beste Umsetzung ist ohne entsprechende Dokumentation haftungsrechtlich keine Hilfe! 

Welche Aktivitäten eines Winterdienstes sollten dokumentiert werden?

Entgegen dem bekannten Sprichwort lautet hier die Devise: Mehr ist mehr! Um eine aussagekräftige Dokumentation gewährleisten zu können, sollten auch sämtliche Arbeitspositionen miteinbezogen werden. Angefangen von der Ablage aller vorbereitenden Maßnahmen wie Vereinbarungen mit Dritten oder Bestellungen bis hin zu der Niederschrift aller tatsächlich durchgeführten Tätigkeiten (Einsatz- und Dienstpläne, benutzte Fahrzeuge, Routen, Fahrbahnzustand, Wetterentwicklung, verwendete Streumittel etc.). Von enormer Wichtigkeit ist neben der ausführlichen Planung auch das Festhalten besonderer Vorkommnisse und Begründungen für kurzfristige Abweichungen. Wer auf Nummer sicher gehen will, dem ist zusätzlich zur Verschriftlichung wichtiger Telefonate (z.B. mit der Polizei) zu raten.

Und last, but not least: Nach dem Winter ist vor dem Winter! Ein gut dokumentierter Winterdienst hilft also nicht nur bei haftungsrechtlichen Fragen, sondern bringt langfristigen Nutzen für die Planung der kommenden Jahre.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen (k)einen guten Rutsch in die Wintersaison!

PS: All jenen, die dem Winter am liebsten bereits jetzt die kalte Schulter zeigen würden, möchten wir noch ein spezielles Projekt vorstellen, auf das es sich lohnt einen Blick zu werfen: Lesen Sie in unserem Blog 5 gute Gründe für die Ökostraße

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