So reduzieren bzw. vermeiden Sie Ihr Haftungsrisiko:
Rechte und Pflichten auf Führungsebene sind oft unklar bzw. werden Vereinbarungen (z.B. Schad- und Klagloserklärungen) getroffen, die sich spätestens im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung als unwirksam herausstellen. Um sich regelkonform zu verhalten, müssen sich Geschäftsführer und Führungskräfte deshalb rechtzeitig sowohl über die wirtschaftlichen wie auch die rechtlichen Verantwortlichkeiten informieren. Außerdem gilt es die unterschiedlichen Unterscheidungen und Befugnissen moderne Unternehmensorganisationen zu beachten.
Die Anforderungen an Geschäftsführer und Führungskräfte, sind zum Teil außerordentlich hoch. Entsprechend zahlreich sind die möglichen Haftungsfälle, welche gravierende Konsequenzen nach sich ziehen können. Grundsätzlich ist rechtskonformes Verhalten in vielen Fällen eine gute Präventivmaßnahme. Situationen, in denen Sie trotzdem haften können, sind aber auch dann nicht auszuschließen, wenn Sie sich an die Spielregeln halten.
Dokumentieren Sie Ihre Entscheidungsfindungsprozesse sorgfältig indem Sie bspw. Die Arbeitsschritte eines Projektes protokollieren. Damit belegen Sie, dass Sie in bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben. (beachten Sie dazu die seit 01.01.2016 geltende Business Judgement Rule).
Spätestens seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Sie auf die korrekte Dokumentation von Daten achten, denn Verletzungen der Dokumentationspflicht können mit bis zu 10 Mio. Euro oder 2% Ihres Jahresumsatzes (letztjährig und weltweit) sanktioniert werden! Anstatt Daten dem Datenverarbeitungsregister (DVR) zu melden, müssen Sie ein schriftliches Verzeichnis (auch elektronisch möglich) über Ihre Datenverarbeitung führen.
Tipp: Mit dem Datenschutz Plus Paket, bleiben Sie beim Thema Datenschutz immer up to date. Das rundum Servicepaket für Ihre Datenschutzaktivitäten mit Newsletter- und Expertenservice!
Sie können Aufgaben auch an Leitende Angestellte übertragen. Allerdings sollten Sie dafür im Vorfeld prüfen, ob sich der Beauftragte auch für die delegierte Aufgabe eignet. Stellt sich nämlich heraus, dass der dafür unqualifiziert ist, trifft Sie in Haftungsfällen ein Auswahlverschulden (= culpa in eligendo). Deshalb sollten Sie also achtsam bei der Delegation von Aufgaben sein.
Aber auch die Kontrolle der übertragenen Aufgaben, ist Teil des Sorgfaltsmaßstabes – kontrollieren Sie deshalb die Arbeit Ihrer Mitarbeiter regelmäßig und dokumentieren Sie dies!
Haftungsminimierend wirkt sich auch die rechtzeitige Bekanntgabe von diversen Informationen, wie bspw. die Bestellung eines neuen Geschäftsführers, aus. Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sind sofort meldepflichtig! Bei Unterlassung der Auskunftspflicht haften Geschäftsführer nicht nur gegenüber Ihrer Gesellschaft, sondern auch gegenüber Ihren Gläubigern!
Für die Haftung eines Geschäftsführers müssen neben einem Verstoß gegen gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen zusätzliche haftungsbegründende Voraussetzungen vorliegen. Deshalb greifen Unternehmen zur Haftungsminimierung und Absicherung meist auf altbewährte Betriebshaftpflichtversicherungen zurück. Vermögensschäden sind mit dieser allerdings nicht gedeckt, da diese Versicherungen lediglich Personen- und Sachschäden betreffen. Deshalb empfiehlt es sich, sich rechtzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten, sich und den Betrieb zusätzlich zu versichern, zu informieren.
Sie wollen mehr über Möglichkeiten der Haftungsminimierung erfahren? Hier finden Sie hilfreiche Seminare und Publikationen.