Mit 1. Jänner 2026 wird die neue Teilpension in Österreich in Kraft treten. Sie ermöglicht einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Pension und unterstützt Unternehmen dabei, erfahrene Fachkräfte länger im Betrieb zu halten.
Gleichzeitig bringt das neue Modell arbeitsrechtliche, organisatorische sowie strategische Änderungen mit sich.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Teilpension funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie Ihr Unternehmen optimal darauf vorbereiten (inkl. Checkliste).
Teilpension bedeutet, dass Arbeitnehmer:innen mit Pensionsanspruch ihre wöchentliche Arbeitszeit reduzieren und gleichzeitig einen bestimmten Teil ihrer Pension beziehen.
Sie arbeiten also in Teilzeit weiter und erhalten neben ihrem Gehalt eine anteilige Auszahlung aus ihrem Pensionskonto.
Dieses Modell wurde von der Bundesregierung im Rahmen einer Sammelnovelle unter dem Titel „Teilpensionsgesetz“ vorgelegt und wird am 1. Jänner 2026 in Kraft treten. Der Sozialausschuss hat dies am 2. Juli 2025 gebilligt.
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Grundsätzlich haben alle Mitarbeitende in Österreich Anspruch auf Teilpension, sobald ein Anspruch auf eine Art der Alterspension vorliegt.
Dies betrifft folgende Pensionsarten:
👉 Hinweis: Die Korridorpension ist für Frauen erst ab 2028 relevant, da ihr reguläres Pensionsantrittsalter bis dahin nicht über 62 Jahren liegt.
Weitere Informationen zu den Pensionsarten in Österreich
Damit Arbeitnehmer:innen Teilpension in Anspruch nehmen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Höhe der Teilpension richtet sich danach, um wie viel Prozent die wöchentliche Arbeitszeit reduziert wird.
Dabei sind drei Varianten vorgesehen:
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Ausmaß der wöchentlichen Arbeitszeitverkürzung |
Anteil aus dem Pensionskonto |
Variante 1 |
25% bis 40% |
25% |
Variante 2 |
41% bis 60% |
50% |
Variante 3 |
61% bis 75% |
75% |
Das bedeutet:
Je nach Arbeitszeitreduktion wird ein entsprechender Anteil des Pensionskontos „geschlossen“ und als monatliche Teilpension ausbezahlt.
Der übrige Teil des Pensionskontos bleibt offen und wird durch laufende Beitragszahlungen während der fortgesetzten Beschäftigung weiter aufgewertet.
Dadurch erhöht sich die spätere Gesamtpension beim endgültigen Pensionsantritt.
Das monatliche Gesamteinkommen während der Teilpension setzt sich somit aus zwei Teilen zusammen:
Achtung: Wird die Teilpension vor dem Regelpensionsalter in Anspruch genommen – z. B. bei einer Korridorpension – gelten die üblichen Abschläge. Diese betragen:
Diese Abschläge werden direkt auf den „geschlossenen“ Teil des Pensionskontos angewendet und verringern somit die monatliche Teilpension.
Beispiel: Teilpension bei Korridorpension ab 63 Jahren
Ein 63-jähriger Arbeitnehmer hat Anspruch auf Korridorpension.
Er möchte aber noch nicht ganz aus dem Arbeitsleben ausscheiden und entscheidet sich für den gleitenden Übergang in Form der neuen Teilpension ab 2026.
In Abstimmung mit seiner Arbeitgeberin vereinbart er deshalb eine Reduktion seiner wöchentlichen Arbeitszeit um 50 Prozent. Das entspricht Variante 2 der Teilpension.
Das bedeutet:
So setzt sich sein monatliches Gesamteinkommen zusammen:
Vorteile |
Nachteile |
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Die neue Teilpension wird für Ihre Personalabteilung einige Änderungen mit sich bringen. Bereiten Sie sich deshalb rechtzeitig darauf vor und sichern Sie sich das nötige Know-how.
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Verschaffen Sie sich einen Überblick
Informieren Sie sich über die neuen Regelungen zur Teilpension.
Bereiten Sie interne Prozesse und Zuständigkeiten vor
Legen Sie fest, wer im Unternehmen für Anfragen zur Teilpension zuständig ist.
Sorgen Sie für eine rechtssichere Umsetzung
Erarbeiten oder aktualisieren Sie Vertragsvorlagen für die Reduktion der Arbeitszeit im Rahmen der Teilpension.
Begleiten Sie betroffene Mitarbeitende
Informieren Sie ältere Mitarbeiter:innen rechtzeitig und transparent über die Möglichkeiten und Bedingungen der Teilpension.
Sichern Sie den Wissenstransfer im Unternehmen
Planen Sie frühzeitig Maßnahmen, um den Verlust von Fachwissen durch Arbeitszeitverkürzung zu kompensieren.
Nutzen Sie die Teilpension als Chance, um erfahrene Arbeitnehmer:innen länger im Unternehmen zu halten.
Behalten Sie die Umsetzung der Teilpension im Blick
Überwachen Sie regelmäßig die Umsetzung der Teilpension im Unternehmen (z. B. Anzahl der Anträge, Zufriedenheit der Mitarbeitenden oder betriebliche Auswirkungen).
Prüfen Sie die Prozesse und passen Sie diese bei Bedarf an.
Die neue Teilpension in Österreich ermöglicht pensionsberechtigten Arbeitnehmer:innen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und gleichzeitig einen Teil ihrer Pension zu beziehen. Dies soll einen sanften und flexiblen Übergang in den Ruhestand schaffen.
Teilpension und Altersteilzeit bieten beide die Möglichkeit, schrittweise aus dem Berufsleben auszusteigen.
Die Teilpension ist ein neues Modell, das ab 1. Jänner 2026 gelten wird. Sie richtet sich an Arbeitnehmende, die bereits einen Pensionsanspruch haben. In Abstimmung mit ihren Arbeitgeber:innen können sie ihre Arbeitszeit um mindestens 25 Prozent und maximal 75 Prozent verkürzen. Dafür bekommen sie ein reduziertes Gehalt und einen anteiligen Pensionsbezug ausbezahlt.
Die Altersteilzeit war bisher eine Möglichkeit, bereits vor dem Pensionsanspruch die Arbeitszeit zu reduzieren mit einem staatlich geförderten Lohnausgleich. Dieses Modell wird nun mit der Einführung der Teilpension eingeschränkt:
Nein, Mitarbeitende können selbst entscheiden, ob sie die Teilpension in Anspruch nehmen möchten. Voraussetzung ist, dass sie einen Pensionsanspruch haben und die Arbeitszeitreduzierung mit den Arbeitgebenden einvernehmlich vereinbart wird.