Bei Krankheit, Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten haben Arbeitnehmer:innen in Österreich Anspruch auf Entgeltfortzahlung während ihrer Arbeitsunfähigkeit.
Doch welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein und wie lange besteht dieser Anspruch?
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten für Arbeitgeber:innen sowie Arbeitnehmer:innen gelten.
Wenn Arbeitnehmende aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls arbeitsunfähig sind, haben sie in Österreich einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Das heißt: Sie bekommen während ihrer Arbeitsunfähigkeit für eine bestimmte Dauer weiterhin ihren vollen Lohn bezahlt.
In folgenden Fällen bekommen Arbeitnehmer:innen die Fortzahlung ihres Entgelts:
Keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
Meldung und Nachweis der Arbeitsunfähigkeit
Die Anspruchsdauer der Entgeltfortzahlung im Krankheits- oder Unglücksfall hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab.
Dabei gelten für Arbeiter:innen und Angestellte weitgehend die gleichen Regeln.
Folgende Tabelle zeigt die Anspruchsdauer je nach Dauer der Dienstzeit:
Dienstzeit |
Volles Entgelt |
Halbes Entgelt |
Erstes Dienstjahr |
6 Wochen |
4 Wochen |
2. – 15. Dienstjahr |
8 Wochen |
4 Wochen |
16. – 25. Dienstjahr |
10 Wochen |
4 Wochen |
Ab dem 26. Dienstjahr |
12 Wochen |
4 Wochen |
Die Anspruchsdauer gilt pro Arbeitsjahr. Dieses beginnt immer mit dem vertraglich vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses.
⚠️ Achtung: Durch entsprechende Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen kann sich der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem Kalenderjahr richten. |
Nach Ablauf der vollen Entgeltfortzahlung erhalten Mitarbeitende für maximal weitere 4 Wochen die Hälfte ihres Entgelts. Wenn ein neues Arbeitsjahr beginnt, entsteht wieder ein neuer voller Lohnfortzahlungsanspruch.
Auch bei Arbeitsunfällen oder einer Berufskrankheit haben Arbeiter:innen und Angestellte Anspruch auf Fortzahlung ihres vollen Entgelts innerhalb eines Arbeits- bzw. Kalenderjahres.
In solchen Fällen ist die Anspruchsdauer folgendermaßen geregelt:
Dienstzeit |
Volles Entgelt |
Bis zum 15. Dienstjahr |
8 Wochen |
Ab dem 16. Dienstjahr |
10 Wochen |
Dieser Anspruch gilt pro Anlassfall und wird nicht auf andere Zeiten einer Dienstverhinderung angerechnet.
Bei einer wiederholten Dienstverhinderung durch Erkrankung im gleichen Arbeitsjahr gelten folgende Bestimmungen:
Ereignis |
Beginn des Krankenstandes |
Dauer der Dienstverhinderung |
Entgeltfortzahlung |
Arbeitsunfall |
12. August |
6 Wochen |
6 Wochen voll |
Grippe |
3. Dezember |
2 Wochen |
2 Wochen voll |
Für Sie als Arbeitgeber:in bedeutet das also:
Wann entsteht ein neuer Anspruch?
Grundsätzlich gilt das Ausfallsprinzip, was die Höhe der Entgeltfortzahlung betrifft.
Das bedeutet: Arbeitnehmenden steht während ihres Krankenstandes jenes Entgelt zu, das sie ohne krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bekommen hätten.
Das Entgelt setzt sich dabei aus folgenden Bestandteilen zusammen:
Folgende Leistungen werden hingegen nicht in die Lohnfortzahlung eingerechnet:
📖 Gut zu wissen: Bei Akkord-, Stück- oder Gedinglöhnen wird die Höhe der Lohnfortzahlung nach dem Durchschnitt der letzten 13 voll gearbeiteten Wochen berechnet. Dienstnehmer:innen, die Provisionen erhalten, bekommen den Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate. |
Während die Entgeltfortzahlung von den Arbeitgebenden gezahlt wird, ist das Krankengeld eine finanzielle Leistung der Sozialversicherung.
Kurz und kompakt – Wichtiges zum Krankengeld:
Weitere Informationen finden Sie bei der ÖGK – Krankengeld.
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In Österreich ist die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für Arbeiter:innen im Entgeltfortzahlungsgesetz und für Angestellte im Angestelltengesetz geregelt.
Je nach Branche und Beschäftigungsverhältnis können zudem andere gesetzliche Bestimmungen zur Anwendung kommen (z. B. Theaterarbeitsgesetz, Landarbeitsgesetz etc.).
Reicht eine durchgehende Dienstverhinderung durch einen Krankheits- oder Unglücksfall in das neue Arbeitsjahr hinein, wird sie im neuen Arbeitsjahr als neuer Krankenstand betrachtet. Das gilt auch dann, wenn der Entgeltfortzahlungsanspruch im alten Arbeitsjahr bereits ausgeschöpft wurde.
Anders verhält es sich bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten: Wenn die durchgehende Dienstverhinderung in das neue Arbeitsjahr hineinreicht, gibt es keinen neuen Anspruch. Dieser entsteht erst dann, wenn die betreffende Person zwischenzeitlich wieder gearbeitet hat.
Als Arbeitgeber:in dürfen Sie Ihre Arbeitnehmenden auch während ihres Krankenstandes kündigen.
In diesem Fall müssen Sie für die Dauer des Krankenstandes das Entgelt weiterbezahlen, solange die maximal geltende Dauer der Lohnfortzahlung noch nicht überschritten ist.
Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet wurde, während die betreffende Person noch krank war.