Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine zentrale Aufgabe für jede Organisation, die mit ihnen arbeitet. Ein gut durchdachtes Kinderschutzkonzept hilft dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und präventive Maßnahmen umzusetzen.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie in 5 Schritten ein effektives Kinderschutzkonzept entwickeln, um die Rechte und das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen.
Ein Kinderschutzkonzept ist ein strukturiertes Rahmenwerk für Organisationen, das darauf abzielt, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Es enthält klare Maßnahmen und Richtlinien, um jede Art von Gewalt an Kindern und Jugendlichen präventiv zu verhindern und Risiken zu minimieren.
Alle Institutionen und Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, benötigen ein Kinderschutzkonzept. Dazu zählen zum Beispiel:
Ein Kinderschutzkonzept ist notwendig, um sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche in Organisationen vor Gefährdungen geschützt werden. Es dient der Prävention von Missbrauch, Vernachlässigung und Gewalt, indem klare Verhaltensregeln und Handlungsanweisungen für pädagogische Fachkräfte festgelegt werden.
Sind Kinderschutzkonzepte in Österreich Pflicht?
Grundsätzlich muss jede Trägerorganisation von elementaren Bildungseinrichtungen in Österreich ein Kinderschutzkonzept erstellen. Mit der neuen Kinderschutzverordnung werden nun umfangreiche Kinderschutzmaßnahmen an Schulen umgesetzt:
Ab dem Schuljahr 2024/25 muss es in Österreich an jeder Schule ein Kinderschutzkonzept mit Risikoanalyse geben. Darüber hinaus bringt die Schulverordnung die Bildung eines Kinderschutzteams, einen Verhaltenskodex und klare Handlungsanleitungen für den Umgang mit Verdachtsfällen (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung).
In Österreich ist Kinderschutz in zahlreichen Gesetzen geregelt. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen sind:
Im Mittelpunkt steht das Wohl von Kindern und Jugendlichen mit dem Ziel, die Kinderrechte auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sicherzustellen.
So heißt es etwa in Artikel 5 des BVG-Kinderrechte: „Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, die Zufügung seelischen Leides, sexueller Missbrauch und andere Misshandlungen sind verboten. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung.“
Darüber hinaus soll das Wohl von Kindern bei allen Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen immer Vorrang haben (vgl. Art. 1 BVG-Kinderrechte).
Bei der Erstellung eines Kinderschutzkonzepts für Ihre Organisation ist es zunächst wichtig, dass Sie einen Plan zur Umsetzung entwickeln.
Stellen Sie dafür ein verantwortliches Team zusammen, das den gesamten Prozess leitet. Legen Sie die Verantwortlichkeiten fest und erstellen Sie einen Zeitplan, um sicherzustellen, dass die Umsetzung reibungslos verläuft.
Folgende Überlegungen können Ihnen bei diesem ersten Schritt helfen:
Neben Kinderschutzbeauftragten bzw. einem Kinderschutzteam ist es auch sinnvoll jene Personen in den Prozess miteinzubeziehen, die regelmäßig direkten Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen haben. Dazu gehören z.B. alle Mitarbeiter:innen innerhalb der Organisation, Eltern, Bezugspersonen oder die Kinder und Jugendlichen selbst.
Bei der Risikoanalyse erfassen Sie sämtliche potenzielle Risikofaktoren für Kinder und Jugendliche. Dabei benennen Sie mögliche Risiken in den verschiedenen Bereichen innerhalb Ihrer Organisation. Dazu zählen zum Beispiel:
Anschließend schätzen Sie ein, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Gewaltfall oder ein Übergriff im jeweiligen Risikobereich passieren kann. Die Risikoanalyse endet damit, dass Sie Maßnahmen festlegen, um die erfassten Risiken für Kinder und Jugendliche zu verringern.
Beispiel für einen Fragebogen zur Risikoanalyse:
Möglicher Risikobereich |
Konkrete Risiken |
Hoch |
Mittel |
Niedrig |
Maßnahmen, um Risiken zu verringern |
Räumlichkeiten |
Unbewachter Zugang zu Türen, die ins Freie führen |
x |
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Regelmäßige Anwesenheit von Personal an diesem Zugang |
Personalstruktur |
Eigene Überforderung als Betreuungsperson |
x |
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Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen |
… |
… |
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… |
Auf Basis der Risikoanalyse entwickeln Sie Präventionsmaßnahmen, um Gefährdungen für Kinder und Jugendliche zu verhindern. Dazu gehören:
Wenn Sie ein Kinderschutzkonzept erstellen, müssen Sie klare Maßnahmen festlegen, wie im Falle eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung innerhalb der Organisation vorzugehen ist.
Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen durchgehend sicherzustellen, sind eine laufende Kontrolle und Überprüfung des Kinderschutzkonzepts entscheidend.
Durch ein regelmäßiges Monitoring, z.B. in Form von Teamsitzungen oder Berichten an die Leitung, lässt sich die Umsetzung des Kinderschutzkonzepts bewerten und potenzielle Schwachstellen erkennen.
Außerdem ist es notwendig, dass Sie regelmäßige Evaluationen durchführen und das Kinderschutzkonzept den aktuellen Bedürfnissen anpassen. Diese Überprüfung erfolgt alle 3 Jahre.
Das Praxishandbuch Kinder- und Jugendschutz ist eine hilfreiche Ressource für Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Es bietet umfassende Unterstützung bei der Umsetzung von Kinderschutzkonzepten. Darin enthalten sind:
Praxisnahe Handlungsanleitungen helfen Ihnen dabei, Kinderschutzmaßnahmen effektiv in den Alltag Ihrer Einrichtung zu integrieren. So können Sie sowohl präventiv als auch im Umgang mit Verdachtsfällen kompetent handeln.
Kinderschutz umfasst Maßnahmen und Strategien, die darauf abzielen, Kinder vor Gewalt, Missbrauch, Gefahren und Vernachlässigung zu schützen. Dazu gehören der Schutz vor physischer, psychischer und sexueller Gewalt sowie die Förderung einer sicheren und gesunden Umgebung für Kinder.
Kinderschutzbeauftragte sind dafür verantwortlich, den Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen. Zu ihren Aufgaben gehören:
Für die Erstellung eines Kinderschutzkonzepts werden strukturierte Prozesse und Ressourcen benötigt. Wie aufwendig dies dann tatsächlich ist, hängt stark von der Größe und Struktur der jeweiligen Organisation ab.
Um den Prozess zu erleichtern, können Sie sich Unterstützung von Fachberatungsstellen holen oder auf Arbeitshilfen zurückgreifen, wie Sie sie im Praxishandbuch Kinder- und Jugendschutz finden.