Mehrere Personen sitzen an einem Tisch mit Laptops und arbeiten zusammen.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine zentrale Aufgabe für jede Organisation, die mit ihnen arbeitet. Ein gut durchdachtes Kinderschutzkonzept hilft dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und präventive Maßnahmen umzusetzen. 

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie in 5 Schritten ein effektives Kinderschutzkonzept entwickeln, um die Rechte und das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen.

Inhaltsverzeichnis

    1. Was ist ein Kinderschutzkonzept? 
    2. Wer benötigt ein Kinderschutzkonzept? 
    3. Wozu braucht es ein Kinderschutzkonzept? 
    4. Rechtliche Grundlagen des Kinderschutzes in Österreich 
    5. 5 Schritte, um ein Kinderschutzkonzepten zu erstellen 
    6. So gelingt die Umsetzung von Kinderschutzkonzepten
    7. Häufig gestellte Fragen 

Was ist ein Kinderschutzkonzept? 

Ein Kinderschutzkonzept ist ein strukturiertes Rahmenwerk für Organisationen, das darauf abzielt, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Es enthält klare Maßnahmen und Richtlinien, um jede Art von Gewalt an Kindern und Jugendlichen präventiv zu verhindern und Risiken zu minimieren. 

Wer benötigt ein Kinderschutzkonzept? 

Alle Institutionen und Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, benötigen ein Kinderschutzkonzept. Dazu zählen zum Beispiel: 

  • Schulen 
  • Kindergärten, Kindertagesstätten bzw. Kitas, Kindergruppen 
  • Jugendhilfeeinrichtungen, Betreuungseinrichtungen 
  • Vereine für Kinder und Jugendliche 
  • Organisationen im Gesundheitswesen für Kinder und Jugendliche 

Wozu braucht es ein Kinderschutzkonzept? 

Ein Kinderschutzkonzept ist notwendig, um sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche in Organisationen vor Gefährdungen geschützt werden. Es dient der Prävention von Missbrauch, Vernachlässigung und Gewalt, indem klare Verhaltensregeln und Handlungsanweisungen für pädagogische Fachkräfte festgelegt werden. 

Sind Kinderschutzkonzepte in Österreich Pflicht? 
Grundsätzlich muss jede Trägerorganisation von elementaren Bildungseinrichtungen in Österreich ein Kinderschutzkonzept erstellen. Mit der neuen Kinderschutzverordnung werden nun umfangreiche Kinderschutzmaßnahmen an Schulen umgesetzt: 

Ab dem Schuljahr 2024/25 muss es in Österreich an jeder Schule ein Kinderschutzkonzept mit Risikoanalyse geben. Darüber hinaus bringt die Schulverordnung die Bildung eines Kinderschutzteams, einen Verhaltenskodex und klare Handlungsanleitungen für den Umgang mit Verdachtsfällen (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung). 

Rechtliche Grundlagen des Kinderschutzes in Österreich 

In Österreich ist Kinderschutz in zahlreichen Gesetzen geregelt. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen sind: 


Im Mittelpunkt steht das Wohl von Kindern und Jugendlichen mit dem Ziel, die Kinderrechte auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sicherzustellen. 

So heißt es etwa in Artikel 5 des BVG-Kinderrechte: „Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, die Zufügung seelischen Leides, sexueller Missbrauch und andere Misshandlungen sind verboten. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung.“ 

Darüber hinaus soll das Wohl von Kindern bei allen Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen immer Vorrang haben (vgl. Art. 1 BVG-Kinderrechte). 

 Eine Gruppe von Kindern im Klassenzimmer hebt die Hände, um am Unterricht teilzunehmen. 

5 Schritte, um ein Kinderschutzkonzept zu erstellen 

Schritt 1: Entwickeln Sie einen Plan zur Umsetzung 

Bei der Erstellung eines Kinderschutzkonzepts für Ihre Organisation ist es zunächst wichtig, dass Sie einen Plan zur Umsetzung entwickeln. 

Stellen Sie dafür ein verantwortliches Team zusammen, das den gesamten Prozess leitet. Legen Sie die Verantwortlichkeiten fest und erstellen Sie einen Zeitplan, um sicherzustellen, dass die Umsetzung reibungslos verläuft. 

Folgende Überlegungen können Ihnen bei diesem ersten Schritt helfen:

  • Soll eine Person die Verantwortung für den gesamten Prozess als Kinderschutzbeauftragte übernehmen oder sollen mehrere Personen ein Kinderschutzteam bilden? 
  • Welche Personen dürfen welche Entscheidungen treffen? Wer ist für welche Aufgaben zuständig? 
  • An wen sollen die Verantwortlichen berichten? 

Neben Kinderschutzbeauftragten bzw. einem Kinderschutzteam ist es auch sinnvoll jene Personen in den Prozess miteinzubeziehen, die regelmäßig direkten Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen haben. Dazu gehören z.B. alle Mitarbeiter:innen innerhalb der Organisation, Eltern, Bezugspersonen oder die Kinder und Jugendlichen selbst. 

Schritt 2: Führen Sie eine Risikoanalyse durch 

Bei der Risikoanalyse erfassen Sie sämtliche potenzielle Risikofaktoren für Kinder und Jugendliche. Dabei benennen Sie mögliche Risiken in den verschiedenen Bereichen innerhalb Ihrer Organisation. Dazu zählen zum Beispiel: 

  • Auswahl der Mitarbeiter:innen 
  • Personalstruktur 
  • Angebotene Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen 
  • Räumlichkeiten, an denen die Aktivitäten stattfinden 
  • Organisationskultur 
  • Umfeld der Organisation und ihrer Tätigkeiten 

Anschließend schätzen Sie ein, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Gewaltfall oder ein Übergriff im jeweiligen Risikobereich passieren kann. Die Risikoanalyse endet damit, dass Sie Maßnahmen festlegen, um die erfassten Risiken für Kinder und Jugendliche zu verringern. 

Beispiel für einen Fragebogen zur Risikoanalyse: 

Möglicher Risikobereich 

Konkrete Risiken 

Hoch 

Mittel 

Niedrig 

Maßnahmen, um Risiken zu verringern 

Räumlichkeiten 

Unbewachter Zugang zu Türen, die ins Freie führen 

x 

 

 

Regelmäßige Anwesenheit von Personal an diesem Zugang 

Personalstruktur 

Eigene Überforderung als Betreuungsperson 

x 

 

 

Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen 

 

 

 

 

 

 

 

Schritt 3: Definieren Sie Präventionsmaßnahmen 

Auf Basis der Risikoanalyse entwickeln Sie Präventionsmaßnahmen, um Gefährdungen für Kinder und Jugendliche zu verhindern. Dazu gehören: 

  • Verhaltenskodex: Ein Verhaltenskodex spiegelt die gemeinsame Verantwortung aller Erwachsenen in der Organisation für den Kinderschutz wider. Dieser legt klare Regeln über den angemessenen Umgang mit Kindern und Jugendlichen fest (z.B. Umgang mit Nähe und Distanz, Sprache, Kleidung etc.). Alle Mitarbeiter:innen einer Organisation, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen den Verhaltenskodex unterzeichnen. 
  • Beschwerdemanagement: Der Aufbau eines Beschwerdemanagements ermöglicht es Kindern und Jugendlichen, ihre Sorgen oder Probleme in einem sicheren Rahmen zu äußern. Es werden klare Anlaufstellen definiert, an die sich betroffene Kinder und Jugendliche wenden können – ohne Angst vor Konsequenzen. Wichtig dabei sind einfache Zugänge (z.B. Beschwerdebriefkästen, direkte Ansprechpartner:innen) sowie transparente Rückmeldungen, die zeigen, dass Beschwerden ernst genommen und bearbeitet werden. 
  • Öffentlichkeits- und Medienarbeit: Dies bezieht sich auf die Herstellung und Nutzung von Inhalten von Kindern und Jugendlichen, wie Fotos, Videos oder persönliche Daten, die in Medien der Organisation verwendet werden. Um Kinder und Jugendliche und deren Identität zu schützen, sind Richtlinien für die Medienberichterstattung sowie Datenschutzerklärungen notwendig. 
  • Veranstaltungen: Im Falle von Veranstaltungen, Ferienlagern und Reisen sind Standards zu definieren. Diese beinhalten Hinweise zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sowohl bei der Planung als auch bei der Durchführung der Veranstaltungen, Ferienlager und Reisen zu berücksichtigen sind. 

Schritt 4: Legen Sie Maßnahmen im Verdachtsfall fest 

Wenn Sie ein Kinderschutzkonzept erstellen, müssen Sie klare Maßnahmen festlegen, wie im Falle eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung innerhalb der Organisation vorzugehen ist. 

  • Hierfür entwickeln Sie einen Interventionsplan, der folgendes beinhaltet: 
  • Ablauf bei einem Verdachtsfall auf Gewalt an Kindern und Jugendlichen 
  • Beschreibung der notwendigen Schritte, um Betroffene zu schützen und den Vorfall zu klären 
  • Festlegung der Verantwortlichkeiten und Rollen 
  • Regeln über die internen und externen Meldeabläufe 
  • Umgang mit falschen Beschuldigungen oder nicht klärbaren Verdachtsmomenten 

Schritt 5: Nehmen Sie regelmäßige Überprüfungen vor 

Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen durchgehend sicherzustellen, sind eine laufende Kontrolle und Überprüfung des Kinderschutzkonzepts entscheidend. 

Durch ein regelmäßiges Monitoring, z.B. in Form von Teamsitzungen oder Berichten an die Leitung, lässt sich die Umsetzung des Kinderschutzkonzepts bewerten und potenzielle Schwachstellen erkennen. 

Außerdem ist es notwendig, dass Sie regelmäßige Evaluationen durchführen und das Kinderschutzkonzept den aktuellen Bedürfnissen anpassen. Diese Überprüfung erfolgt alle 3 Jahre. 

 Eine Frau hält eine Präsentation vor einer Gruppe von Personen in einem modernen Konferenzraum. 


So gelingt die Umsetzung von Kinderschutzkonzepten 

Das Praxishandbuch Kinder- und Jugendschutz ist eine hilfreiche Ressource für Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Es bietet umfassende Unterstützung bei der Umsetzung von Kinderschutzkonzepten. Darin enthalten sind: 

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  • Informationen zu den Rechtsgrundlagen von Kinderschutz und Jugendhilfe 
  • Expertenwissen zu Präventionsmaßnahmen, Kommunikationsstrategien und Hilfsnetzwerken 
  • Vorlagen, Checklisten und Beispiele rund um Kinderschutzkonzept

Praxisnahe Handlungsanleitungen helfen Ihnen dabei, Kinderschutzmaßnahmen effektiv in den Alltag Ihrer Einrichtung zu integrieren. So können Sie sowohl präventiv als auch im Umgang mit Verdachtsfällen kompetent handeln. 


Häufig gestellte Fragen 

Was gehört alles zum Kinderschutz? 

Kinderschutz umfasst Maßnahmen und Strategien, die darauf abzielen, Kinder vor Gewalt, Missbrauch, Gefahren und Vernachlässigung zu schützen. Dazu gehören der Schutz vor physischer, psychischer und sexueller Gewalt sowie die Förderung einer sicheren und gesunden Umgebung für Kinder. 

Was sind die Aufgaben von Kinderschutzbeauftragten? 

Kinderschutzbeauftragte sind dafür verantwortlich, den Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen. Zu ihren Aufgaben gehören: 

  • Umsetzung des Kinderschutzkonzepts unter Einhaltung des Zeitplans 
  • Durchführung der Risikoanalyse (inkl. Gespräche mit Mitarbeiter:innen, Eltern, Kindern und Jugendlichen) 
  • Regelmäßige Überprüfung der Qualitäts- und Schutzstandards in Bezug auf Kinderschutz 
  • Ansprechperson im Verdachtsfall 
  • Ansprechperson für die interne Kommunikation, für Vertreter:innen der Organisation und für Mitarbeiter:innen 

Wie aufwendig ist der Prozess, ein Kinderschutzkonzept zu erstellen? 

Für die Erstellung eines Kinderschutzkonzepts werden strukturierte Prozesse und Ressourcen benötigt. Wie aufwendig dies dann tatsächlich ist, hängt stark von der Größe und Struktur der jeweiligen Organisation ab. 

Um den Prozess zu erleichtern, können Sie sich Unterstützung von Fachberatungsstellen holen oder auf Arbeitshilfen zurückgreifen, wie Sie sie im Praxishandbuch Kinder- und Jugendschutz finden. 

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