Mit der neuen EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ändert sich die Art, wie Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu berichten haben. Auch sind dadurch mehr Unternehmen als bisher zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet.
In diesem Artikel erfahren Sie, was die CSRD ist, wer einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen muss und warum auch kleine und mittlere Unternehmen von der CSRD betroffen sind.
Ein Nachhaltigkeitsbericht ist ein zentrales Instrument, mit dem Unternehmen ihre Maßnahmen und Fortschritte in Bezug auf Nachhaltigkeit transparent dokumentieren. Dadurch können sich Stakeholder:innen systematisch über die Nachhaltigkeit des Unternehmens informieren.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt dabei auf Basis der EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die den Umfang und die Art der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen reformiert.
Sie ist am 05. Januar 2023 in Kraft getreten und ersetzt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD). In Österreich ist die nationale Umsetzung noch ausständig (Stand: September 2024).
Ziel der CSRD ist es:
Rechtsgrundlage: Richtlinie (EU) 2022/2464
Die Basis für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bildet die CSRD. Gemäß dieser Richtlinie müssen Unternehmen ihren Nachhaltigkeitsbericht nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) aufbauen.
Unternehmen müssen umfassende Informationen und Kennzahlen zu den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG – Environment, Social, Governance) in ihren Nachhaltigkeitsberichten veröffentlichen.
Inhaltlich muss ein Nachhaltigkeitsbericht folgendes umfassen:
Um einen Nachhaltigkeitsbericht nach den Anforderungen der CSRD zu erstellen, empfehlen wir Ihnen diesen Leitfaden mit 6 Schritten:
1. Analysieren Sie Status und UmfeldBereits seit ein paar Jahren sind große europäische Unternehmen dazu verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Mit der CSRD-Richtlinie wird die Berichtspflicht nun erweitert, wodurch auch andere Unternehmen davon betroffen sind. Ab wann Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, ist anhand eines Stufenmodells geregelt.
Achtung: Unternehmen, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, haben einen Zeitraum von jeweils einem Jahr, um den Bericht zu veröffentlichen.
Ab dem Geschäftsjahr 2024 sind große Kapitalgesellschaften von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet (z.B. Banken, Versicherungen, kapitalmarktorientierte Unternehmen). Diese sind der Berichtspflicht nach der NFRD-Richtlinie bereits unterlegen gewesen und müssen im Jahr 2025 über das Geschäftsjahr 2024 einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen.
Ab dem Geschäftsjahr 2025 gilt die CSRD-Richtlinie für alle großen Kapitalgesellschaften, die zumindest 2 der 3 Merkmale erfüllen:
Diese Unternehmen müssen ihren ersten Bericht im Jahr 2026 veröffentlichen (auf Basis des Geschäftsjahres 2025).
Ab dem Geschäftsjahr 2026 sind auch börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab 10 Mitarbeiter:innen, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen zur Nachhaltigkeit berichtspflichtig. Kleinstunternehmen sind davon ausgenommen.
Diese Unternehmen können allerdings die Opt-Out-Möglichkeit in Anspruch nehmen und so ihre Berichtspflichten bis 2028 aufschieben. In diesem Fall gilt die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 2029.
Auch KMUs können von der CSRD betroffen sein – obwohl sie nicht direkt zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn KMUs in Lieferketten oder Geschäftsbeziehungen mit CSRD-pflichtigen, großen Unternehmen stehen.
Denn: Diese Unternehmen verlangen oft von ihren Geschäftspartnern, wie KMUs, Informationen über deren Nachhaltigkeitsmaßnahmen, um den CSRD-Anforderungen gerecht zu werden. Zudem können Banken oder Investor:innen Nachhaltigkeitsberichte von KMUs anfordern (z.B. im Rahmen von Finanzierungen oder Auftragsvergaben).
Es ist daher ratsam, dass auch KMUs sich frühzeitig mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandersetzen und entsprechende Berichtssysteme entwickeln, um wettbewerbsfähig zu bleiben und Geschäftsbeziehungen zu sichern.
Um Sie bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten nach den gesetzlichen Anforderungen der CSRD zu unterstützen, empfehlen wir Ihnen die „Digitale Vorlagensammlung Nachhaltigkeitsberichterstattung inkl. Infodienst“.
Diese Arbeitshilfe bietet Ihnen eine umfassende Sammlung an Mustervorlagen, Checklisten und Leitfäden zur Umsetzung der CSRD:
Dies spart Zeit und Ressourcen, indem es die Komplexität der Berichterstattung reduziert und eine praxisnahe Orientierung bietet.
CSR steht für Corporate Social Responsibility und bezieht sich auf die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft. CSRD ist die Abkürzung für Corporate Sustainability Reporting Directive und beschreibt eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Bei Nichteinhaltung der CSRD drohen Sanktionierung, der mögliche Verlust von Investitionen und Geldstrafen.
In einem ESG-Reporting informieren Unternehmen über ihre Leistungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG – Environment, Social, Governance). Dazu gehören z.B. Kennzahlen wie CO2-Emissionen, Energieverbrauch oder Diversität im Unternehmen.