Zwei Hände halten eine kleine Pflanze, was nachhaltige Entwicklung zeigt.

Mit der neuen EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ändert sich die Art, wie Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu berichten haben. Auch sind dadurch mehr Unternehmen als bisher zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. 

In diesem Artikel erfahren Sie, was die CSRD ist, wer einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen muss und warum auch kleine und mittlere Unternehmen von der CSRD betroffen sind. 

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist ein Nachhaltigkeitsbericht?
  2. Was ist CSRD? Einfach erklärt
  3. Wissenswertes zur CSRD im Überblick
  4. Wer muss einen Nachhaltigkeitsbericht in Österreich erstellen?
  5. Warum auch KMUs von der CSRD betroffen sind
  6. Praktisches Hilfsmittel für Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung
  7. Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Nachhaltigkeitsbericht? 

Ein Nachhaltigkeitsbericht ist ein zentrales Instrument, mit dem Unternehmen ihre Maßnahmen und Fortschritte in Bezug auf Nachhaltigkeit transparent dokumentieren. Dadurch können sich Stakeholder:innen systematisch über die Nachhaltigkeit des Unternehmens informieren. 

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt dabei auf Basis der EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). 

Was ist CSRD? Einfach erklärt 

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die den Umfang und die Art der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen reformiert. 

Sie ist am 05. Januar 2023 in Kraft getreten und ersetzt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD). In Österreich ist die nationale Umsetzung noch ausständig (Stand: September 2024). 

Ziel der CSRD ist es: 

  • die Transparenz bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erhöhen 
  • die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen detaillierter zu gestalten 
  • die Qualität und Vergleichbarkeit der Berichte durch die Verwendung internationaler Standards zu verbessern 

Rechtsgrundlage: Richtlinie (EU) 2022/2464 

Wissenswertes zur CSRD im Überblick 

Was ändert sich in der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit der CSRD? 

  • Erweiterte Berichtspflicht: Es werden mehr Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet, die umfassender und nach einheitlichen Maßstäben berichten müssen. 
  • Doppelte Wesentlichkeit: Berichte müssen sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft als auch die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen berücksichtigen. 
  • Zusätzliche Inhalte: Die Berichterstattung muss auch die Kennzahlen nach der EU-Taxonomie umfassen. Damit soll dargestellt werden, wie die wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens ökologisch nachhaltig sind. 
  • Verbindliche Standards: Die Berichterstattung muss nach international anerkannten Standards erfolgen. Diese Standards gewährleisten, dass die Berichte vergleichbar, transparent und verlässlich sind. 
  • Externe Prüfung: Der Nachhaltigkeitsbericht muss extern geprüft werden. 
  • Teil des Lageberichts: Die Nachhaltigkeitsinformationen müssen im Lagebericht veröffentlicht werden. 
  • Verantwortung: Das Management ist aktiv verantwortlich für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die vom Aufsichtsrat überwacht wird. 
  • Einheitliches elektronisches Berichtsformat: Die Verpflichtung zur Offenlegung im European Single Electronic Format (ESEF) wird auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgeweitet. 

Was muss in einem Nachhaltigkeitsbericht stehen? 

Die Basis für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bildet die CSRD. Gemäß dieser Richtlinie müssen Unternehmen ihren Nachhaltigkeitsbericht nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) aufbauen. 

Unternehmen müssen umfassende Informationen und Kennzahlen zu den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG – Environment, Social, Governance) in ihren Nachhaltigkeitsberichten veröffentlichen. 

Drei Geschäftsfrauen betrachten gemeinsam einen Laptop und diskutieren über wichtige Geschäftsinformationen.

Inhaltlich muss ein Nachhaltigkeitsbericht folgendes umfassen: 

  • Geschäftsmodell und Strategie des Unternehmens 
  • Zeitgebundene Nachhaltigkeitsziele und -pläne des Unternehmens 
  • Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte 
  • Nachhaltigkeitspolitik des Unternehmens 
  • Auswirkungen des Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeit 
  • Identifikation und Handhabung der wichtigsten Risiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten 

Wie erstellt man einen Nachhaltigkeitsbericht? 

Um einen Nachhaltigkeitsbericht nach den Anforderungen der CSRD zu erstellen, empfehlen wir Ihnen diesen Leitfaden mit 6 Schritten: 

1. Analysieren Sie Status und Umfeld 
  • Verständnis und Bedeutung von Nachhaltigkeit im Unternehmen entwickeln
  • Zielsetzung des Berichts festlegen
  • Interne und externe Stakeholder:innen identifizieren
  • Bestehende Nachhaltigkeitsthemen und -maßnahmen im Unternehmen analysieren 
2. Implementieren Sie ein Nachhaltigkeitsmanagement
  • Geeignete Organisationsstrukturen aufbauen 
  • Verantwortlichkeiten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung festlegen 
3. Führen Sie eine Wesentlichkeitsanalyse durch 
  • Relevante Nachhaltigkeitsthemen durch doppelte Wesentlichkeit bewerten 
  • Themen priorisieren, die für das Unternehmen und die Stakeholder:innen wesentlich sind 
4. Entwickeln Sie eine Nachhaltigkeitsstrategie und Berichtsinhalte 
  • Strategie für wesentliche Nachhaltigkeitsthemen formulieren und in Unternehmensführung integrieren 
  • Ziele, Maßnahmen und Indikatoren für identifizierte Handlungsfelder definieren 
5. Sammeln Sie die Daten 
  • Relevante Daten systematisch erfassen 
  • Datenqualität sicherstellen 
6. Erstellen Sie den Nachhaltigkeitsbericht 
  • Bericht gemäß ESRS strukturieren 
  • Inhalte klar und verständlich für alle Stakeholder:innen aufbereiten 
  • Bericht von einer unabhängigen Stelle prüfen lassen 
  • Bericht veröffentlichen 

Wer muss einen Nachhaltigkeitsbericht in Österreich erstellen? 

Bereits seit ein paar Jahren sind große europäische Unternehmen dazu verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Mit der CSRD-Richtlinie wird die Berichtspflicht nun erweitert, wodurch auch andere Unternehmen davon betroffen sind. Ab wann Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, ist anhand eines Stufenmodells geregelt. 

Achtung: Unternehmen, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, haben einen Zeitraum von jeweils einem Jahr, um den Bericht zu veröffentlichen. 

Nachhaltigkeitsberichterstattung ab Geschäftsjahr 2024 

Ab dem Geschäftsjahr 2024 sind große Kapitalgesellschaften von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet (z.B. Banken, Versicherungen, kapitalmarktorientierte Unternehmen). Diese sind der Berichtspflicht nach der NFRD-Richtlinie bereits unterlegen gewesen und müssen im Jahr 2025 über das Geschäftsjahr 2024 einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. 

Nachhaltigkeitsberichterstattung ab Geschäftsjahr 2025 

Ab dem Geschäftsjahr 2025 gilt die CSRD-Richtlinie für alle großen Kapitalgesellschaften, die zumindest 2 der 3 Merkmale erfüllen: 

  • Bilanzsumme über 25 Mio. Euro 
  • Nettoumsatzerlöse über 50 Mio. Euro 
  • durchschnittliche Beschäftigtenzahl von über 250 (während des Geschäftsjahres) 

Diese Unternehmen müssen ihren ersten Bericht im Jahr 2026 veröffentlichen (auf Basis des Geschäftsjahres 2025). 

Nachhaltigkeitsberichterstattung ab Geschäftsjahr 2026 

Ab dem Geschäftsjahr 2026 sind auch börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab 10 Mitarbeiter:innen, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen zur Nachhaltigkeit berichtspflichtig. Kleinstunternehmen sind davon ausgenommen. 

Diese Unternehmen können allerdings die Opt-Out-Möglichkeit in Anspruch nehmen und so ihre Berichtspflichten bis 2028 aufschieben. In diesem Fall gilt die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 2029. 

Warum auch KMUs von der CSRD betroffen sind 

Auch KMUs können von der CSRD betroffen sein – obwohl sie nicht direkt zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn KMUs in Lieferketten oder Geschäftsbeziehungen mit CSRD-pflichtigen, großen Unternehmen stehen. 

Denn: Diese Unternehmen verlangen oft von ihren Geschäftspartnern, wie KMUs, Informationen über deren Nachhaltigkeitsmaßnahmen, um den CSRD-Anforderungen gerecht zu werden. Zudem können Banken oder Investor:innen Nachhaltigkeitsberichte von KMUs anfordern (z.B. im Rahmen von Finanzierungen oder Auftragsvergaben). 

Es ist daher ratsam, dass auch KMUs sich frühzeitig mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandersetzen und entsprechende Berichtssysteme entwickeln, um wettbewerbsfähig zu bleiben und Geschäftsbeziehungen zu sichern. 

 Eine Person sitzt an einem Tisch und arbeitet an einem Laptop.
 

Praktisches Hilfsmittel für Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung 

Um Sie bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten nach den gesetzlichen Anforderungen der CSRD zu unterstützen, empfehlen wir Ihnen die „Digitale Vorlagensammlung Nachhaltigkeitsberichterstattung inkl. Infodienst“. 

Diese Arbeitshilfe bietet Ihnen eine umfassende Sammlung an Mustervorlagen, Checklisten und Leitfäden zur Umsetzung der CSRD: 

  • Kompakte Aufbereitung und praxisorientierte Zusammenfassung aller Themen zur CSRD 
  • Infodienst mit regelmäßig aktuellen Informationen zu gesetzlichen Neuerungen und praktischen Tipps 
  • Vorgefertigte und anpassbare Arbeitshilfen, orientiert an Standards und Rahmenwerken 

Dies spart Zeit und Ressourcen, indem es die Komplexität der Berichterstattung reduziert und eine praxisnahe Orientierung bietet. 

 

Häufig gestellte Fragen 

Was ist der Unterschied zwischen CSR und CSRD? 

CSR steht für Corporate Social Responsibility und bezieht sich auf die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft. CSRD ist die Abkürzung für Corporate Sustainability Reporting Directive und beschreibt eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. 

Was passiert bei Nichteinhaltung der CSRD? 

Bei Nichteinhaltung der CSRD drohen Sanktionierung, der mögliche Verlust von Investitionen und Geldstrafen. 

Was ist ein ESG-Reporting? 

In einem ESG-Reporting informieren Unternehmen über ihre Leistungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG – Environment, Social, Governance). Dazu gehören z.B. Kennzahlen wie CO2-Emissionen, Energieverbrauch oder Diversität im Unternehmen. 

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