Besonders im Vergaberecht ist ein Rahmenvertrag von großer Bedeutung. Dieser trägt dazu bei, die Effizienz bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen zu erhöhen. Doch wie genau unterstützt er Unternehmen bei der Abwicklung von Leistungen?
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was ein Rahmenvertrag im Vergaberecht ist, wie Sie diesen rechtssicher gestalten und welche Vor- und Nachteile dieser für Auftraggeber:innen und Auftragnehmer:innen bietet.
Ein Rahmenvertrag ist ein Instrument des allgemeinen Zivilrechts, mit dem Auftraggeber:innen und Auftragnehmer:innen die Rahmenbedingungen für zukünftige Einzelverträge festlegen können. Damit lässt sich ein regelmäßiger Bedarf an gleichartigen Leistungen regeln, ohne dass die beteiligten Parteien jedes Mal einen neuen Vertrag aushandeln müssen.
Vor allem im Vergaberecht spielen Rahmenverträge eine besondere Rolle. Sie werden in der Regel im Kontext öffentlicher Aufträge verwendet und dienen dazu, die Vergabe von Aufträgen an Unternehmen auf eine strukturierte und rechtssichere Weise zu regeln.
Beide sind im Vergaberecht dafür geeignet, um gleichartige und wiederkehrende Leistungen zu regeln, deren genaue Menge im Voraus nicht bestimmt werden kann.
Während beim Rahmenvertrag die Auftraggeber:innen jedoch dazu verpflichtet sind, die vereinbarten Leistungen zu beziehen, besteht diese Bindung bei einer Rahmenvereinbarung nicht.
Übrigens: Die komplette Definition einer Rahmenvereinbarung finden Sie in § 31 Abs. 7 Bundesvergabegesetz (BVergG) 2018.
Hier haben wir die wesentlichsten Unterschiede zwischen einem Rahmenvertrag und einer Rahmenvereinbarung zusammengefasst:
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Rahmenvertrag |
Rahmenvereinbarung |
Rechtlicher Status |
Gilt als Auftrag nach dem Bundesvergabegesetz |
Kein direkter Auftrag, sondern eine eigene Verfahrenskategorie des Vergaberechts |
Verbindlichkeit |
Abnahmeverpflichtung |
Keine Abnahmeverpflichtung |
Flexibilität |
Verbindlich und bindet beide Parteien |
Kein verbindliches Vertragsverhältnis und ermöglicht jederzeit ein neues Vergabeverfahren |
Entstehung des Auftrags |
Direkt durch Vertragsabschluss |
Erst durch konkreten Zuschlag auf Basis der Rahmenvereinbarung |
Laufzeit |
Kann länger als 4 Jahre sein, auch unbefristet |
Maximal 4 Jahre (8 Jahre für Sektorenauftraggeber:innen), kann in begründeten Fällen verlängert werden |
Beispiel |
Ausschreibung einer Bewachungsleistung mit genau festgelegten Bedingungen |
Vergabe von Werbeleistungen mit allgemeinen Konditionen, genauer Bedarf wird später festgelegt |
Wie kommt ein Rahmenvertrag in einem Vergabeverfahren zustande? Worauf müssen Sie bei der Umsetzung achten? Wir zeigen Ihnen 5 Schritte, mit denen Sie einen Rahmenvertrag rechtssicher gestalten.
Bevor ein Vergabeverfahren startet, analysieren öffentliche Auftraggeber:innen ihre Anforderungen. Dies hilft dabei, Art und Menge der benötigten Leistungen für den Rahmenvertrag zu bestimmen.
Nach einer gründlichen Bedarfsanalyse werden die Vertragsbedingungen und konkreten Regelungen für beide Vertragspartner festgelegt. In der Regel sind die einzelnen Inhalte eines Rahmenvertrags auf den jeweiligen Vertragsgegenstand und Unternehmenskontext zugeschnitten.
Um die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien zu regeln, ist es jedoch sinnvoll, folgende Inhalte im Rahmenvertrag einzubauen:
Rahmenverträge gelten im Sinne des Bundesvergabegesetzes (BVergG) als Aufträge und erfordern ein förmliches Vergabeverfahren. Dabei ist es wichtig, nicht nur die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, sondern auch alle relevanten Bedingungen klar und genau zu beschreiben.
Die öffentliche Ausschreibung sollte folgende Informationen enthalten:
Während des Vergabeverfahrens prüfen öffentliche Auftraggeber:innen die Eignungs- und Zuschlagskriterien, wie diese in der Ausschreibung festgelegt sind. Dabei überprüfen sie die Eignung der Bieter:innen (z.B. Befugnis, Leistungsfähigkeit) und bewerten die eingereichten Angebote nach den vorab definierten Kriterien, wie Preis, Qualität oder Lieferzeiten.
Das Vergabeverfahren endet mit der Zuschlagserteilung und damit dem Abschluss des Rahmenvertrags. Anschließend werden Leistungen basierend auf den Bedingungen des Rahmenvertrags bezogen, indem Einzelaufträge vergeben werden.
Rahmenverträge können in verschiedenen Branchen und für unterschiedliche Zwecke eingesetzt werden, um wiederkehrende oder langfristige Leistungen abzuwickeln. Hier sind einige Anwendungsbereiche von Rahmenverträgen:
In der IT-Branche dienen Rahmenverträge dazu, die Erbringung von fortlaufenden Dienstleistungen zu regeln, wie IT-Support oder regelmäßige Wartung. Zum Beispiel könnten ein IT-Dienstleister und ein Unternehmen einen Rahmenvertrag in Form eines Service-Level-Agreements (SLA) abschließen, um damit Supportdienstleistungen zu vereinbaren.
Wenn Unternehmen z.B. regelmäßig Büromaterialien benötigen, können sie zur Beschaffung dieser Waren Rahmenverträge nutzen. Diese Verträge ermöglichen es, größere Bestellmengen zu vereinbaren und von besseren Preisen sowie einfachen Bestellprozessen zu profitieren, ohne ständig neue Verhandlungen führen zu müssen.
Im Bauwesen sichern Rahmenverträge die kontinuierliche Lieferung von Materialien und die Bereitstellung von Arbeitskräften über einen längeren Zeitraum. Dies erleichtert die Projektplanung und reduziert den Aufwand für Preis- und Lieferzeitverhandlungen.
Auch im öffentlichen Sektor kommen Rahmenverträge zum Einsatz, um sowohl alltägliche Beschaffungen als auch große Projekte effizient abzuwickeln. Sie helfen dabei, Ressourcen besser zu planen und langfristige Lieferbeziehungen aufzubauen.
Im Bankensektor werden Rahmenverträge häufig für Rahmenkredite verwendet. Diese Verträge ermöglichen es Unternehmen, finanzielle Mittel aufzunehmen und zurückzuzahlen, was für die Finanzierung des laufenden Betriebs oder Investitionen von Vorteil ist.
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Ja, ein Rahmenvertrag kann nachträglich angepasst werden. Es ist wichtig, dass die Änderungen schriftlich festgehalten werden und beide Parteien diesen zustimmen.
Wenn es zu einer Vertragsverletzung kommt, haben beide Parteien die im Rahmenvertrag definierten Klauseln zu Vertragsstrafen bzw. Haftung zu beachten. Diese können Schadensersatzforderungen oder eine vorzeitige Vertragskündigung umfassen.
Ein Rahmenvertrag ist im Vergaberecht ein äußerst nützliches Instrument, das sowohl für Auftraggeber:innen als auch für Auftragnehmer:innen wesentliche Vorteile bietet. Wiederkehrende Leistungen lassen sich effizienter und planbarer gestalten. Dies reduziert nicht nur den Verwaltungsaufwand, sondern sorgt auch für eine langfristige Geschäftsbeziehung und stellt eine zuverlässige Versorgung sicher.