Altersteilzeit
Die Altersteilzeit erleichtert es Betrieben, die Arbeitszeit älterer Arbeitnehmer bis zum Pensionsantritt zu verringern und sich dabei finanziell abzusichern. Für Arbeitnehmer kann auf diese Weise ein gleitender Übergang in die Pension geschaffen werden. Vor nahezu 10 Jahren wurde die Altersteilzeit neu geregelt. Die wesentlichen Änderungen betrafen die maximale Dauer der Altersteilzeit und die notwendige Beschäftigung einer Ersatzarbeitskraft.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was versteht man unter Altersteilzeit?
  2. Welche Modelle der Altersteilzeit gibt es?
  3. Was sind die Voraussetzungen für den Anspruch auf Altersteilzeit?
  4. Berechnungsbeispiele Altersteilzeit

Was versteht man unter Altersteilzeit?

In der Altersteilzeit können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit um 40% bis 60% verringern und erhalten weiterhin 70% bis 80% des bisherigen Einkommens. Sie verlieren dabei weder Pensionsbezüge oder Arbeitslosenansprüche noch Ansprüche gegenüber der Krankenkasse. Der Arbeitgeber entrichtet die Sozialversicherungsbeiträge auf Grundlage des Einkommens vor der Herabsetzung der Arbeitszeit. Die zusätzlichen Aufwände des Dienstgebers werden zum Großteil durch Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung ersetzt, dem sogenannten „Altersteilzeitgeld“.

Welche Modelle der Altersteilzeit gibt es?

Die Altersteilzeit kann entweder durchgehend oder geblockt in Anspruch genommen werden. Eine kontinuierliche Arbeitszeitverkürzung liegt vor, wenn die Schwankungen der Arbeitszeit in einem Durchrechnungszeitraum von längstens eines Jahres ausgeglichen werden, oder die Abweichungen jeweils nicht mehr als 20% der Normalarbeitszeit betragen und insgesamt ausgeglichen werden.

Beispiel: Wird die Altersteilzeit auf drei Jahre vereinbart, so besteht die Möglichkeit, dass im ersten Jahr 60% der Normalarbeitszeit geleistet werden, im zweiten Jahr 50% und im dritten Jahr 40%.

Bei einer Blockzeitvereinbarung arbeitet der Dienstnehmer den ersten Abschnitt des Durchrechnungszeitraums voll und genießt im zweiten Abschnitt eine durchgehende Freizeitphase. Dabei darf die Freizeitphase nicht länger als 2,5 Jahre betragen. Außerdem muss  eine zuvor erwerbslose Ersatzarbeitskraft eingestellt oder ein Lehrling in ein Ausbildungsverhältnis übernommen werden. Das Beschäftigungsausmaß muss über der Geringfügigkeitsgrenze liegen.

Was sind die Voraussetzungen für den Anspruch auf Altersteilzeit?

In die Altersteilzeit können Personen übertreten, die nach spätestens sieben Jahren das Regelpensionsalter erreichen. Die maximale Dauer der Altersteilzeit beträgt aber fünf Jahre. Nach Ende der Altersteilzeit muss grundsätzlich nicht sofort der gesetzliche Pensionsantritt erfolgen. Derzeit liegt das frühestmögliche Pensionsantrittsalter für Männer bei 65 Jahren und für Frauen bei 60 Jahren. Für Frauen, die nach dem 1.12.1963 geboren wurden, gelten durch die sukzessive Anhebung des Regelpensionsalters neue Altersgrenzen. Mehr Informationen dazu auf der Webseite des Sozialministeriums

Zusätzlich müssen folgende Voraussetzungen für Anspruch auf Altersteilzeit erfüllt sein:

  • Der Arbeitnehmer muss in den letzten 25 Jahren vor Geltendmachung des Anspruchs 15 Jahre (= 780 Wochen) arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

  • Die vertragliche Normalarbeitszeit darf im letzten Jahr vor Antritt maximal um 40% unter der kollektivvertraglichen bzw. gesetzlichen Arbeitszeit liegen (bei 40 Stunden entspricht dies 24 Stunden, und bei 38,5 Stunden sind es 23,1 Stunden pro Woche).

  • Der Arbeitgeber muss zustimmen, dem Arbeitnehmer einen Lohnausgleich, der die Hälfte des Entgeltverlusts beträgt, zu erstatten.

Was muss eine Altersteilzeit-Vereinbarung enthalten?

  • Beginn der Altersteilzeit

  • Dauer der Altersteilzeit

  • Reduzierung der Arbeitszeit

  • Sicherung der Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge

  • Vereinbarung der Zahlung des Lohnausgleichs

  • Sicherung der Abfertigung

  • Berücksichtigung der kollektivvertraglichen und Ist-Lohnerhöhungen

Welche Vorteile ergeben sich für den Arbeitgeber?

Durch das geringere Gehalt und die niedrigeren Lohnnebenkosten kommen Altersteilzeitkräfte dem Unternehmen günstiger. Der Arbeitgeber kann einen Teil seines Mehraufwands als Altersteilzeitgeld vom AMS zurückerstattet bekommen. Bei gleichbleibender Teilzeit sind es 90%, beim Blockmodell 50%. Zusätzlich werden Kapazitäten für neue Mitarbeiter frei.

Der Arbeitgeber muss bei der zuständigen regionalen AMS-Geschäftsstelle Altersteilzeitgeld beantragen. Das Antragsformular gibt es als Download auf der Seite des AMS.

Berechnungsbeispiele Altersteilzeitgeld

berechnungfoerderung

Beispiel für Altersteilzeit ab 1.1.2013

Gehalt vor Altersteilzeit: 3.000€ 
(Schnitt der letzten 12 Monate)

Gehalt für herabgesetzte Arbeitszeit (50%): 1.500€
eurohaken
Angestellter erhält:          1.500€ Gehalt
750€ Lohnausgleich
2.250€ monatl. Bruttobezug
Betrieb zahlt: 1.500€ Gehalt
750€ Lohnausgleich
644,40€ DG-SV-Beiträge (21,48% von 3.000€ 
128,40€ DN-SV-Beiträge (17,12% von 750€
3.022,80€ Zahlung durch Betrieb 
förderbar: 750€ Lohnausgleich
157,35€ DG-Beiträge für Lohnausgleich (20,98% von 750€)
285,75€ DG- u. DN-Beiträge der Differenz zum Vollzeitbezug
(=38,1% von 750€) 
1.193,10€ insgesamt förderbar
Förderung bei kontinuierlicher Altersteilzeit: 1.252,76€ / Monat
(90% von 1.193,10€ x 14 : 12)
Förderung bei Blockzeit: 695,98€ / Monat
(50% von 1.193,10€ x 14 : 12)

Quelle: WKO, https://www.wko.at/Content.Node/Service/Arbeitsrecht-und-Sozialrecht/Arbeitsrecht/Teilzeit-und-Altersteilzeit/Altersteilzeitgeld_ab_2013_Berechnung.html
Stand: 22.11.2016

Einen (kostenpflichtigen) Altersteilzeitrechner gibt es auf altersteilzeit.at.

Sonderzahlungen

Wenn Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Dienstvertrag nichts anderes vorsehen, sind Sonderzahlungen auf Basis des reduzierten Entgelts zuzüglich des Lohnausgleiches zu berechnen. Gibt es keine spezielle Regelung, sind Sonderzahlungen nach einer Mischberechnung zu berücksichtigen.

berechnungweihnachtsremuneration

Beispiel:

Beginn der Altersteilzeit: 01.10.2015
Entgelt vor Altersteilzeit: 3.800€
Entgelt in Altersteilzeit: 1.900€
Lohnausgleich: 950€
taschenrechner
Entgelt vor Altersteilzeit:
3.800 : 12 x 9       
2.850€
Reduziertes Entgelt + Lohnausgleich:
1.900 + 950 = 2.850 : 12 x 3 =
712,50€
Gesamt 3.562,50€
Achtung: Die Sozialversicherungsbeiträge für Sonderzahlungen sind von der Beitragsgrundlage vor Herabsetzen der Normalarbeitszeit (3.800€) zu berechnen.
Quelle: NÖDIS, https://www.noedis.at/portal27/dgnoegkkportal/content?contentid=10007.758837&viewmode=content
Stand: 22.11.2016

 

👉 Lesen Sie mehr zum Thema Arbeitsrecht in unserem Blogbeitrag: „Arbeitsrecht: 5 wichtige Begriffe einfach erklärt.


 

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