Die erste Reaktion von Geschäftsführern auf das Thema Compliance ist meist ein entnervtes Seufzen. Gemein haben daher die meisten: Sie wissen nicht, dass man sich mit dem richtigen Compliance-Management auch einen echten Wettbewerbsvorteil sichern kann.

Compliance – mehr als eine Notwendigkeit

Viele Unternehmen sehen die Einhaltung von Compliance als Hindernis für ein erfolgreiches Business – manche maximal als eine Notwendigkeit, um mit Regelverstößen verbundene Strafen zu vermeiden. Ein professionelles Compliance-Management im Unternehmen kann aber noch viel mehr. Es führt langfristig zu einem Wettbewerbsvorteil und wirkt sich nachhaltig positiv auf das Unternehmen aus!

Diese 5 Tipps für ein erfolgreiches Compliance-Management sollten Sie beachten:

1.    Ein wichtiger Anlass

Aus rechtlicher Sicht können anlassbezogene Geschenke, wie etwa zu Weihnachten, Ostern & Co., immer besser argumentiert werden, als Geschenke mit fehlenden oder undurchsichtigen Anlässen. Ein gutes Compliance-Management wird sogar dazu anleiten, zumindest den wichtigsten Business-Partnern zu Weihnachten ein Geschenk zu machen – denn gerade im Bereich Compliance sind ungeschriebene Gesetze mindestens genauso wichtig für ein erfolgreiches Business! 

2.    Stichworte „ortsüblich“ und „geringfügig“

Vor allem bei der Gewährung von Vorteilen an Amtsträger und Bedienstete sind die Stichworte „ortsüblich“ und „geringfügig“ essenziell. Was aber bedeutet das genau? Unter „ortsüblich“ versteht man Geschenke, die im jeweiligen Land und Kulturkreis, aber auch in der jeweiligen Situation als angebracht und „normal“ gelten. So ist z.B. das bereits erwähnte Geschenk zu Weihnachten etwas, das als „ortsüblich“ bezeichnet werden kann. Die Geringfügigkeit der Zuwendung sollte, nach heutigem Stand, etwa 100 Euro nicht überschreiten.

3.    Günstig heißt nicht, dass es automatisch erlaubt ist

Ihre Zuwendung ist weniger als 100 Euro wert, ortsüblich und Sie wiegen sich deshalb in Sicherheit? So einfach ist es dann auch wieder nicht: Es kommt natürlich immer darauf an, welchem Zweck das Geschenk dient. Bezahlt man mit der Zuwendung, wenngleich sie nicht die 100- Euro-Marke übersteigt, die Ausübung oder Unterlassung einer Amtshandlung, so begeht man dabei eine Straftat und verstößt gegen § 308 nach dem österreichischen Strafgesetzbuch. Es handelt sich dann um eine sogenannte „verbotene Intervention“.     

4.    Auf das Branding achten

Wer in Sachen Korruption ganz sicher gehen will, versieht seine Geschenke noch mit einem Firmenlogo. So erhalten sie eine Art eingeschränkte Nutzbarkeit und sind dann auch ganz klar als „ortsüblich“ nachvollziehbar. Achtung: Nur weil es offensichtlich Werbeartikel sind, heißt das aber noch nicht, dass es keine Geschenke sind und sie nicht den Compliance-Regeln unterliegen!

5.    Keine Angst vor der Compliance

Zum Thema Compliance-Regeln: keine Angst! Wenn man eine Zuwendung nicht deshalb macht, um die Entscheidung eines Amtsträgers zu beeinflussen, und auf deren Ortsüblich- und Geringfügigkeit achtet, ist man quasi auf der sicheren Seite. Die Wahrheit ist: In 9 von 10 Fällen sind die internen Compliance-Regelungen der jeweiligen Unternehmen weitaus strenger als die gesetzlichen Vorgaben.

Compliance als Wettbewerbsvorteil

Compliance muss als strategische Aufgabe und nicht als Hindernis verstanden werden. Nur wenn man bestimmte Regeln einhält, kann man als seriöses Unternehmen in der Öffentlichkeit gelten und sich somit einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Um ein gutes Compliance-Management-System (CMS) in das Unternehmen zu integrieren, sollte man aber auf professionelle Hilfsmittel zurückgreifen. Dafür braucht es nämlich viel Erfahrung und rechtliches Know-how!

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