cybermobbing
Kinder und Jugendliche wachsen heute mit dem Internet auf und was früher im Schulhof stattfand, hat sich in die Sozialen Netzwerke verlagert. Durch die zunehmende Vernetzung passiert es immer häufiger, dass Kinder Opfer von „Cyber-Bullys“ werden.
Besonders erschwert wird die Situation für sie dadurch, dass Betroffene keinen Rückzugsort haben und oft Täter völlig anonym bleiben. Seit 2016 hat sich die gesetzliche Lage verändert: Cybermobbing und seine Unterformen zählen nicht länger zu den Kavaliersdelikten!

 

Was ist Cybermobbing?

Unter Cybermobbing wird das länger andauernde, absichtliche Beleidigen, Bedrohen, Belästigen oder Bloßstellen anderer im Internet und mithilfe von Mobiltelefondiensten verstanden. Die Täter werden als „Bullys“ bezeichnet und handeln meist anonym.

Merkmale und Unterschiede zum „Offline“-Mobbing:

  • Inhalte verbreiten sich schnell und unkontrolliert
  • Das Opfer kann sich schwer zurückziehen, um sich von Mobbingattacken zu erholen
  • Cybermobbing kann rund um die Uhr passieren
  • Die Reaktion des Opfers wird nicht unmittelbar wahrgenommen – Anonymität & Distanz verschlimmern die Situation

Bei Kindern und Jugendlichen gehören die Täter in vielen Fällen dem näheren sozialen Umfeld an. Für die Opfer bedeutet Cybermobbing eine extreme Belastung und kann sich negativ auf die Persönlichkeitsentwicklung auswirken.

Mit Cybermobbing in Verbindung gebracht werden Unterformen wie

  • Bullying (absichtliches Belästigen, Beleidigen),
  • Stalking (beharrliches Verfolgen),
  • Happy Slapping (Filmen und Versenden von gewalttätigen Übergriffen), 
  • Grooming (Kontaktanbahnung von Pädophilen mit Kindern), 
  • Sexting (Kommunikation über sexuelle Themen, Versenden von Nacktfotos) und
  • Trolling (Beschimpfen und Beleidigen einer Person, um eine heftige Reaktion zu erzielen).

Was sagt das Gesetz dazu?

  • Seit dem 1.1.2016 ist Cybermobbing im § 107c StGBFortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems" als eigener Strafbestand im Strafgesetzbuch verankert.

  • Ehrenbeleidigungsdelikte: Postings in Sozialen Netzwerken usw. können den Tatbestand der Beleidigung (§ 115 StGB), der Verleumdung (§ 297 StGB) oder der Üblen Nachrede (§ 111 StGB) erfüllen.

  • Delikte wie Datenbeschädigung (§ 126a StGB), Nötigung (§ 105 StGB), Kreditschädigung (§ 152 StGB) können im Zusammenhang mit Cybermobbing begangen werden.

  • Das Urheberrechtsgesetz gewährt einen Brief- und Bildnisschutz. Vertrauliche Aufzeichnungen (Briefe etc.) dürfen ohne Zustimmung des Verfassers nicht veröffentlicht werden (§ 77 UrhG). Das Recht am eigenen Bild (§ 78 UrhG) verbietet die Veröffentlichung von Bildern, die die darauf abgebildeten Personen bloßstellen oder entwürdigen.

  • Bei der Herstellung, Veröffentlichung und Weiterverbreitung von pornografischen Bildern unter 18-Jähriger greift der § 207a StGB „Pornografische Darstellung Minderjähriger“.

  • Jugendschutzgesetz: Dieses ist in Österreich in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Einheitlich ist jedoch das Verbot der Weitergabe von z.B. pornografischen oder gewalthaltigen Inhalten an Jugendliche. Dasselbe trifft auf den Besitz solcher Inhalte von Jugendlichen zu.

Was können Schulen gegen Cybermobbing tun?

Cybermobbing in der Schule ist leider keine Seltenheit. Die Studie „Health Behaviour of School-aged Children [HBSC]“ aus dem Jahr 2014 ergab, dass über 7,2 % der befragten Schüler und Schülerinnen bereits beleidigende Nachrichten in verschiedenen Medien verbreitet worden sind. 4,5 % gaben an, dass peinliche Fotos von ihnen aufgenommen und in diversen Netzwerken veröffentlicht wurden.

Auslöser für Fälle von Cybermobbing ist mitunter, dass Schüler dem Schutz ihrer Privatsphäre zu wenig Aufmerksamkeit widmen. Schulen können durch die Vermittlung von Medienkompetenz entgegensteuern und dabei Schwerpunkte wie sicherer Umgang mit Internet & Handy, Fake News oder Hate Speech setzen.

Eine ganze Reihe von Plattformen bietet hilfreiche Unterrichtsmaterialien, Folder, Online-Kurse und Workshops zum Thema Internetsicherheit an Schulen an. Besonders hervorzuheben sind hier die Unterstützungsangebote der EU-geförderten Initiative Saferinternet.at.

Weitere nützliche Links und Dokumente zum Thema Cybermobbing und Cyber Bullying finden Sie in der folgenden Übersicht:


LINKS UND MATERIALIEN:

Informationen zu Gesetzen und Beratungsstellen

  • Saferinternet.at: Initiative gegen Cybermobbing im Rahmen des „Safer Internet Programmes" der EU
  • Klicksafe.de: Deutsches Gegenstück zu Saferinternet. Aktuelles zu Sozialen Netzwerken, Informationsveranstaltungen, rechtliche Informationen etc.
  • Polis Aktuell (Stand 2014): Mobbing in der Schule. Informationen und Handlungsmöglichkeiten
  • SOS-Kinderdorf „Wir sind Klasse“: Handlungsmöglichkeiten gegen Cybermobbing, didaktisches Material für Schulen.

Bildrechte: © Photographee.eu - Fotolia.com, saferinternet.at/jugendinternetmonitor

Referenzen: www.saferinternet.atwww.klicksafe.dewww.ris.bka.gv.at

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