Die neue EU-Richtlinie zu E-Commerce ist in Kraft. Ziel ist es, den Konsumentenschutz im Onlinehandel deutlich zu verbessern. EU-Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, ihre nationalen Gesetze an die Vorgaben anzupassen. Besonders Händler sollten sich rechtzeitig über die neuen Bestimmungen informieren, denn ihnen drohen bei Verstoß gegen die neuen Regelungen saftige Strafen: mindestens 4% des Jahresumsatzes! Wir haben die wichtigsten Punkte der EU-Richtlinie für Sie zusammengefasst.

Heute senden wir eine ernste Warnung an die Händler, dass sie sich an die Regeln halten und diese nicht beugen sollten“*, verlautbarte Didier Reynders, EU-Justiz-Kommissar, bei Veröffentlichung der neuen EU-Richtlinie zu E-Commerce. Diese soll den Konsumentenschutz beim Onlinehandel verbessern. Unterstrichen wird die Forderung von den massiven Strafen, die Händlern bei Nicht-Einhaltung drohen: mindestens (!) 4% des Jahresumsatzes, sofern man in großem Umfang gegen den Konsumentenschutz verstößt. Die 7 Eckpunkte der Richtlinie lauten:

1.      Mehr Transparenz auf Online-Marktplätzen

Konsumenten, die über Online-Marktplätze Produkte erwerben, sollen im Vorhinein erkennen können, ob der Verkäufer eine Privatperson oder ein Händler ist, da beim Kauf von Privatpersonen der Konsumentenschutz nicht greift. Auch Informationen zur Rückgabe von beschädigten Gütern sollen transparenter gestaltet sein.

2.      Konsumentenschutz auch für digitalen Gratis-Content

Bei digitalen Services, für die statt mit Bargeld mit persönlichen Daten „bezahlt“ wird, soll der Konsumentenschutz in Zukunft ebenfalls greifen. Das bedeutet, dass Anbieter z.B. von Gratis-Apps oder Webseiten, bei denen man sich anmelden muss, um sie nutzen zu können, die User über Vertragsdauer, Kündigungs- oder Stornobedingungen informieren müssen.

3.      Transparente Angebots-Reihung

Wird auf Online-Plattformen oder in Online-Stores nach Produkten gesucht, werden die Ergebnisse meist nach bestimmten Kriterien gereiht, z.B. Relevanz. Nach der neuen Richtlinie sollen die Unternehmen offenlegen, wie diese Kriterien zustande kommen. Zudem sollen Top-Suchergebnisse, deren Position von Unternehmen eingekauft wurde, eindeutig gekennzeichnet sein.

4.      Echte statt Fake-Bewertungen

Dem weitverbreiteten Usus, gefälschte positive Bewertungen für die eigenen Produkte einzukaufen oder durch die eigenen Mitarbeiter erstellen zu lassen, wird durch die Richtlinie ein Riegel vorgeschoben. Achtung: Der Händler muss sicherstellen, dass die Bewertungen wirklich nur von Kunden stammen, die das Produkt gekauft oder verwendet haben!

5.      Transparenz bei personalisierter Preisgestaltung

Ebenfalls gängige Praxis im Onlinehandel ist es, durch Profiling der User die Preisgestaltung flexibel zu handhaben, also weniger preissensiblen Käufern dieselben Produkte zu höheren Preisen anzubieten. Diese Praxis wird zwar nicht verboten, allerdings sollen die Kunden in Zukunft darauf hingewiesen werden, dass die angezeigten Preise aufgrund ihres vergangenen Kaufverhaltens höher sein könnten.

6.      Kein Ticketverkauf von Bot-Tickets mehr

Veranstaltungstickets, die durch Bots gekauft wurden, dürfen nicht mehr weiterverkauft werden. Dadurch sollen Ticketpreise nicht künstlich in die Höhe getrieben werden.

7.      Nur mehr „echte“ Preisreduktionen

Eine weitere Praxis im Onlinehandel ist es, Produktpreise kurz vor einer Rabattaktion zu erhöhen, um dann attraktive Rabatte ohne Umsatzverlust anbieten zu können. Auch dies wird durch die Richtlinie verboten: Der Händler muss in Zukunft bei einer solchen Aktion als Referenzrahmen den niedrigsten Preis nennen, zu dem das Produkt innerhalb der vergangenen 30 Tage angeboten wurde.

Fazit: Für Konsumenten bringt die Richtlinie auf jeden Fall Verbesserungen beim Online-Kauf. Die Gefahr ist jedoch, dass die neuen Regelungen nur jene Händler treffen, die sich sowieso im legalen Rahmen bewegen. Den schwarzen Schafen unter den Online-Verkäufern wird man damit wohl nicht beikommen – denn wer sich bei Rabatten, Preisen und Bewertungen einen unfairen Vorteil verschaffen möchte, wird in den unendlichen Weiten des Internets einen Weg finden, dies auch weiterhin zu tun.

Händlern sei jedenfalls geraten, sich möglichst frühzeitig mit den Änderungen auseinanderzusetzen, denn besonders die Anforderungen an Kundenbewertungen und Angebotsreihung von Suchergebnissen dürften einige Zeit zur Umsetzung in Anspruch nehmen!

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*"Today we are sending a strong warning to traders that they should play by the rules, not bend them.“ (Originalzitat)

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