Weihnachtsfeier

Ob Firmenfeier, Team-Building-Event oder Weiterbildung: Die Frage, welche Firmenevents als Arbeitszeit zählen, stellt sich Arbeitgebern immer wieder. Vor allem bei Weihnachtsfeiern sind viele unsicher, ob die Feier den Mitarbeitern als Dienstzeit anzurechnen ist. Eine kurze Aufklärung.

Weihnachtsfeier, Firmenevent & Team-Building: Freiwilligkeit vs. Pflicht

Ob es sich bei Ihrem Event um Arbeitszeit oder Freizeit handelt, kann nicht pauschal beantwortet werden. Bei Firmenaktivitäten und Firmenfeiern müssen Sie zunächst darauf achten, ob diese freiwillig oder verpflichtend zu besuchen sind.

So zählen verpflichtende Team-Building-Events zur Arbeitszeit, während Firmenfeiern mit freiwilliger Teilnahme, die außerhalb der Arbeitszeit stattfinden, üblicherweise als Freizeit gelten.

Weihnachtsfeier im Betrieb

Handelt es sich bei Ihrer Weihnachtsfeier um ein kurzes Beisammensein im Betrieb – während der Arbeitszeit! – so ist dies als Weihnachtsgeschenk des Unternehmens zu werten.

Die Belegschaft muss das Anstoßen mit einem Gläschen Sekt in diesem Fall nicht als Pause eintragen.

Wenn Ihr Event in die Arbeitszeit fällt, müssen Sie die Grenzen der Höchstarbeitszeit beachten!

Findet die Feier zwar im Betrieb statt, jedoch erst nach Dienstschluss und mit freiwilliger Teilnahme, so zählt sie nicht zur Arbeitszeit!

Auch die abendliche Weihnachtsfeier im schicken Restaurant gilt nicht als Arbeitszeit!

Muss ich als Arbeitgeber eine Betriebs-Weihnachtsfeier ausrichten?

Gut zu wissen: Firmen sind nicht dazu verpflichtet, eine Weihnachtsfeier zu veranstalten – ob es ein Fest zum Jahresabschluss gibt, steht Führungskräften also völlig frei!

Sollten Sie sich dazu entscheiden, das Geschäftsjahr gemeinsam ausklingen zu lassen, haben Sie bei innerbetrieblichen Feiern während der Arbeitszeit die Möglichkeit, einen Teil der Ausgaben abzuschreiben.

Müssen die Mitarbeiter an der Weihnachtsfeier teilnehmen?

Findet die Weihnachtsfeier während der Arbeitszeit statt, müssen Mitarbeiter entweder teilnehmen oder sie arbeiten wie gewohnt weiter.

Noch keine passende Idee für Ihre Firmenweihnachtsfeier gefunden? Lassen Sie sich doch von unserem Blog-Beitrag inspirieren: Die 8 genialsten Ideen für Ihre Betriebs-Weihnachtsfeier 2018.

Zählen Fortbildungsveranstaltungen zur Arbeitszeit?

Ob Fortbildungsveranstaltungen zur Arbeitszeit oder zur Freizeit zählen, wird im AZG nicht klar geregelt.

Wird die Fortbildung vorgeschrieben – ob gesetzlich, im Dienstvertrag oder durch Weisung des Arbeitgebers – so kann sie als Arbeitszeit gerechnet werden und der Dienstnehmer wird dafür entlohnt.

Der Mitarbeiter besucht die Veranstaltung freiwillig und auf eigenen Wunsch? Ob Arbeitgeber eine solche Fortbildung als Arbeitszeit rechnen und der Mitarbeiter dafür Entgelt erhält, entscheiden sie selbst!

Längere Seminarpausen werden gewöhnlich als Mittagspause interpretiert, während kurze Pausen zur Arbeitszeit gerechnet werden.

 


 

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