Die Maßnahmen zur Einschränkung des Coronavirus haben Homeoffice zum fixen Bestandteil des Arbeitslebens gemacht. Jetzt gilt es, Vereinbarungen für ein sicheres, produktives Arbeiten zu treffen!

Studien belegen: Arbeitnehmer wünschen sich auch weiterhin Homeoffice 

Homeoffice ist ganz klar gekommen, um zu bleiben. Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie und dem Lock-Down in Österreich wurde die Arbeit von zu Hause aus für viele Arbeitnehmer zur gelebten Realität. Und auch nach den Ausgangsbeschränkungen wird sich diese Form des Arbeitens halten, denn aktuelle Studien belegen: Die Mehrheit der Arbeitnehmer möchte auch weiterhin einen gewissen Anteil der Arbeitszeit im Homeoffice verbringen – und die Arbeitgeber werden diesem Wunsch großteils nachkommen. Denn Corona hat einmal mehr gezeigt, dass agiles Arbeiten auch andere Formen der Arbeit benötigt. Und eine davon ist Homeoffice.  

Vereinbarungen notwendig 

Doch bedeutet agiles, flexibles Arbeiten nun, dass man nach Lust und Laune arbeiten darf, egal zu welcher Tages- oder Nachtzeit? Auf allen Devices, die man zur Verfügung hat? Und von jedem Ort aus? Nein, ganz im Gegenteil: Als Arbeitgeber hat man natürlich dafür zu sorgen, dass es Vereinbarungen und Richtlinien gibt, die mit allen relevanten Gesetzen konform gehen. Mitarbeiter müssen sich an diese Vorgaben bzw. Vereinbarungen halten und diesen aktiv zustimmen. Denn Homeoffice kann weder angeordnet noch verweigert werden – es ist eine Vereinbarung, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen wird. Wie bei allen Vereinbarungen muss man alle Gesetze, die zur Anwendung kommen, beachten und abhandeln, um Rechtsgültigkeit zu erlangen.  

Abgesehen vom Arbeitszeitgesetz müssen auch weniger bekannte gesetzliche Rahmenbedingungen, wie etwa das Lohn- und Sozialdumpinggesetz oder auch die Datenschutzgesetze, berücksichtigt werden. Mitarbeiter müssen klar darüber aufgeklärt werden, wie die Verwendung von Dienstmitteln geregelt ist und welche zur Verfügung gestellt werden. Man sieht also: Homeoffice hat viele Facetten, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer beachten müssen. Denn streng genommen ist es auch während der Arbeitszeit im Homeoffice nicht erlaubt, schnell einmal Wäsche zu waschen oder das Auto zu putzen.  

Homeoffice im Lockdown Notwendigkeit 

Die Lockdowns waren Ausnahmesituationen, in denen es galt, die Geschäftsprozesse möglichst ohne Produktivitätsverlust aus 100 % Homeoffice heraus am Laufen zu halten. Nun sieht für viele Firmen der Alltag jedoch wieder anders aus, die Rückkehr in die Büros ist Großteils erfolgt, vor allem bei den Klein- und Mittelbetrieben. Große Techgiganten haben Ihre Rückkehr aufgrund der Delta-Variante und der drohenden vierten Welle auf Herbst verschoben oder ordnen eine Impfpflicht an, wie Google nun für seine US-Büros bekannt gab.

Hybrides Arbeiten wird die Normalität

Die Rückkehr in die Büros bedeutet aber in den meisten Fällen nicht mehr 100 % Präsenzbetrieb, sondern eine Mischform, sogenannte hybride Arbeitsmodelle. Dabei werden anteilig Zeiten im Büro und Zeiten im Homeoffice festgelegt. Oft werden diese Modelle mit Desk-Sharing kombiniert. Somit erhält auch der Arbeitgeber Flexibilität für die Büroräumlichkeiten.

Rechtssicherheit nötig

Sobald ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Homeoffice bekommt, egal ob zu 100 % oder in abgeschwächter bzw. hybrider Form, braucht es nicht nur Infrastruktur und praktikable Prozesse, sondern auch passende arbeitsrechtliche Vereinbarungen für das Arbeiten im Homeoffice. Denn Homeoffice ist kein rechtsfreier Raum, weder für Angestellte noch für Unternehmen! Mit Anfang Juli trat das Homeoffice-Gesetz in Kraft und gibt nun den Rechtsrahmen vor. Spätestens jetzt bei der Rückkehr in die Büros sollte jeder Arbeitgeber Rechtssicherheit und Transparenz im Umgang mit Homeoffice beweisen

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