Eine grün aufgemalte Bodenmarkierung zeigt ein Elektroauto, das an ein Ladegerät angeschlossen ist.

Das Förderprogramm LADIN unterstützt Unternehmen beim Aufbau öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur in unterversorgten Gebieten. Doch was genau wird gefördert und wie können Unternehmen eine Förderung beantragen?
In diesem Beitrag erfahren Sie, was die Voraussetzungen sind, wie der Förderantrag abläuft und welche Schritte zu beachten ist. Damit sind Sie optimal auf die nächste Ausschreibung vorbereitet.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist LADIN?
  2. Was wird gefördert?
  3. Wer kann LADIN in Anspruch nehmen?
  4. Was sind die Voraussetzungen, um eine Ladeinfrastruktur-Förderung zu beantragen?
  5. Wie läuft die LADIN-Förderung ab?
  6. Welche weiteren E-Mobilitätsförderungen gibt es noch in Österreich?
  7. Mit dem Praxishandbuch Finanzwesen alle Förderungen im Blick
  8. Häufig gestellte Fragen


Was ist LADIN?

LADIN ist ein Förderprogramm, das Unternehmen bei der Errichtung von Schnellladeinfrastruktur in derzeit unterversorgten Gebieten unterstützt.

Ziel ist es, den flächendeckenden Ausbau öffentlich zugänglicher Schnellladestationen für Pkw und Nutzfahrzeuge voranzutreiben.

Das Programm wird von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) im Auftrag des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) abgewickelt.

Was wird gefördert?

Im Rahmen von LADIN werden folgende Kosten gefördert:

  • Planungskosten für die Schnellladestation (externe Dienstleistung): maximal 10 % der gesamten Projektkosten

  • Investitionsausgaben für die Schnellladeinfrastruktur und die dazugehörige technische Ausstattung

  • Kosten für die Installation oder Modernisierung elektrischer oder anderer Komponenten, die z. B. für die intelligente Steuerung der Ladeinfrastruktur erforderlich sind, einschließlich aller zwingend notwendigen Transformatoren für den Netzanschluss

  • Kosten für die notwendigen Bauarbeiten

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und beträgt 60 % der förderfähigen Investitionskosten.

 

 Achtung: Nicht gefördert werden u. a.:

  • Gemeinkosten
  • Eigene Personalkosten
  • Finanzierungskosten, Geldverkehrs- und Mahnspesen
  • Kosten, die vor der Einreichung des Förderantrages angefallen sind

 

Eine vollständige Liste der nicht förderfähigen Kosten finden Sie auf der Website der FFG unter „2.5. Was ist nicht förderbar?“.

 

Wer kann LADIN in Anspruch nehmen?

Folgende Unternehmen können eine Ladeinfrastruktur-Förderung beantragen:

  • Natürliche und juristische Personen, die nicht Teil der österreichischen Bundesverwaltung sind
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Österreichische Unternehmen
  • Ausländische Unternehmen, sofern sie über einen Standort in Österreich verfügen

Was sind die Voraussetzungen, um eine Ladeinfrastruktur-Förderung zu beantragen?

Damit Unternehmen eine Förderung für Ladeinfrastruktur beantragen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Projektstandort: Der Projektstandort muss in einem unterversorgten Gebiet liegen. Dabei handelt es sich um Gebiete, die innerhalb eines Radius von 7 km keine bestehende oder bereits durch LADIN geförderte Schnellladeinfrastruktur aufweisen.
  • Mindestprojektgröße: Jeder Standort muss mindestens eine Schnellladestelle mit einer Gesamtladeleistung von mindestens 150 kW und zumindest zwei Ladepunkte mit einer Mindestladeleistung von jeweils 50 kW zur Verfügung stellen.
  • Öffentliche Zugänglichkeit: Die Ladestationen müssen 24 Stunden täglich, an 7 Tagen pro Woche, öffentlich zugänglich und nutzbar sein (ausgenommen Wartungs- und Reparaturzeiten).
  • Energiequelle: Der Strom muss ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen stammen.
  • Abrechnung: Die Abrechnung des Ladestroms muss auch nach bezogener Ladeenergie (kWh) erfolgen können.
  • Bezahlmöglichkeiten: Es muss die Bezahlung per Debitkarte, Kreditkarte und NFC (kontaktloses Bezahlen z. B. via Smartphone) möglich sein.
  • Richtlinien: Die Vorgaben der AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) und der RVS (Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau) müssen eingehalten werden.

 

Achtung: Nicht gefördert wird die Errichtung von Ladeinfrastruktur im Umfeld von Autobahnen und Schnellstraßen sowie im Nahbereich von Bahnhöfen oder anderen Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs.

 

Ein Elektroauto ist an ein Ladegerät angeschlossen.

 

Wie läuft die LADIN-Förderung ab?

Der Förderprozess für LADIN erfolgt über ein Ausschreibungsverfahren. Die nächste Ausschreibung ist voraussichtlich für das 4. Quartal 2025 geplant.

Schritt 1: Ausschreibungsstart

Sobald die Ausschreibung eröffnet wird, stehen die für den Förderantrag relevanten Dokumente bei der FFG zur Verfügung. Dazu gehören ein Ausschreibungsleitfaden und ein Online-Formular.

Registrieren Sie sich mit Ihrem Unternehmen über das eCall-System der FFG, um Zugang zur Einreichung Ihres Förderantrags zu erhalten.

Alle Informationen zum Ausschreibungsstart und zu den Dokumenten finden Sie unter: https://www.ffg.at/LADIN

Schritt 2: Antragstellung

Wenn Sie die Voraussetzungen für einen Förderantrag erfüllen, können Sie Ihr Projekt online über das eCall-System einreichen.

Im Förderantrag müssen Sie folgende Informationen und Dokumente hinterlegen:

  • Projektdaten

  • Projektbeschreibung

  • Online-Kostenplan

  • Jahresabschlüsse der letzten zwei Geschäftsjahre

  • weitere Dokumente oder Anlagen, die sich aus der Vorlage für die Projektbeschreibung ergeben

Den Förderantrag müssen Sie bis zum im Ausschreibungsleitfaden genannten Einreichstichtag im eCall abschließen.

Außerdem sind für Ihr Projekt nachweislich Vergleichsangebote von mehreren Herstellfirmen einzuholen – mindestens zwei, idealerweise drei. Dies gilt sowohl für die Ladeinfrastruktur als auch für alle beauftragten Dienstleister:innen.

Die Angebote müssen dabei nicht zwingend bereits bei der Antragstellung vorliegen. Sie sollten jedoch vor der rechtsverbindlichen Bestellung eingeholt werden und auf Anfrage nachgewiesen werden können.

Tipp: Nehmen Sie vor der Einreichung Ihres Antrags die angebotenen Beratungen der FFG in Anspruch, um die Projektplanung, die Kosten der Umsetzung und den Zeitplan zu besprechen.

 

Schritt 3: Bewertung der Einreichungen

Im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens bewertet eine Jury alle Förderanträge, die bis zum entsprechenden Einreichstichtag eingelangt sind.

Dabei werden die Anträge nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Qualität des Förderansuchens: Entscheidend sind ein stimmiges Gesamtkonzept und eine realistische Umsetzbarkeit der Planung. Dazu zählen u. a. Standortwahl, technische Ausführung oder Projektlaufzeit. Auch Kund:innenorientierung (z. B. Barrierefreiheit) und Nachhaltigkeitsaspekte wie CO2-Reduktion fließen in die Bewertung ein.

  • Eignung der Projektbeteiligten: Hier wird geprüft, ob die Antragsteller:innen über die notwendigen Ressourcen, Kompetenzen und Qualifikationen verfügen, um die Schnellladeinfrastruktur fachgerecht zu errichten und zu betreiben.

  • Nutzung und Verwertung: Bei diesem Kriterium werden die betriebswirtschaftliche Nachhaltigkeit des Projekts und die Fördereffizienz bewertet. Dabei spielen die Kennzahlen Euro pro Ladeenergie (kWh), Euro pro Ladeleistung (kW) und Euro pro Ladepunkt eine Rolle.

  • Relevanz des Förderansuchens: Dieses Kriterium misst, wie stark das Projekt zur Erreichung der Ausschreibungsziele beiträgt. Auch der Beitrag zur flächendeckenden Versorgung sowie die Anreizwirkung der Förderung werden hier berücksichtigt.

Schritt 4: Förderzusage

Nach Abschluss der Bewertung erstellt die Jury ein Ranking aller eingereichten Förderanträge. Dieses dient dem BMIMI als Entscheidungsgrundlage.

Je nach verfügbarem Förderbudget werden die bestgereihten Projekte ausgewählt, die anschließend eine Förderzusage mit Fördervertrag erhalten.

Das Projekt darf frühestens am Tag nach der Einreichung des Förderantrags starten, muss jedoch spätestens 6 Monate nach dem Ausschreibungsende beginnen.

Hinweis: Als Projektstart gilt jener Zeitpunkt, an dem eine verbindliche vertragliche Verpflichtung zur Umsetzung des Projekts eingegangen wird – etwa durch eine Bestellung oder den Abschluss eines Liefer- bzw. Leistungsvertrags. Ab diesem Zeitpunkt können die im Fördervertrag definierten Kosten geltend gemacht werden.

 

Schritt 5: Umsetzung und Monitoring

Während der Projektlaufzeit müssen Sie regelmäßig Zwischenberichte über den Fortschritt und Abrechnungen im eCall-System einreichen. Am Ende der Projektlaufzeit ist zudem ein Endbericht online abzugeben.

Nach Prüfung durch die FFG erfolgt die Auszahlung der Förderung entsprechend der anerkannten Kosten.

Mit dem Projektabschluss beginnt die 5-jährige Betriebs- und Behaltepflicht. Das bedeutet: Sie müssen die geförderte Ladeinfrastruktur für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren betreiben.

Hinweis: Während der Betriebs- und Behaltepflicht müssen Sie jährlich einen Monitoringbericht im eCall-System einreichen. Dieser dient der Überprüfung, ob die Ladeinfrastruktur weiterhin gemäß den Förderbedingungen betrieben wird.

 

Eine Person hat vor sich ein Tablet und Zettel mit Diagrammen und Grafiken am Tisch liegen.

 

Welche weiteren E-Mobilitätsförderungen gibt es noch in Österreich?

Um den Umstieg auf emissionsfreie Mobilität zu beschleunigen, hat das BMIMI das Förderprogramm eMove Austria gestartet.

Dieses umfasst die Ladeinfrastruktur-Förderung LADIN sowie drei weitere Säulen, die die Elektromobilität in verschiedenen Bereichen in Österreich unterstützen.

Das sind die 4 Säulen von eMove Austria:

  1. eCharge (LADIN): Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur in derzeit unterversorgten Gebieten

  2. eBus (EBIN): Unterstützung beim Umstieg auf emissionsfreie Busse

  3. eTruck (ENIN): Förderung des Umstiegs auf emissionsfreie Lkw sowie der benötigten Infrastruktur

  4. eRide: Förderung von Individual-E-Fahrzeugen im privaten und betrieblichen Bereich (abgewickelt über Umweltförderung)

 

Mit dem Praxishandbuch Finanzwesen alle Förderungen im Blick

Das Praxishandbuch Finanzwesen bündelt alle wichtigen Informationen zu Förderungen und Zuschüssen – etwa zu E-Mobilitätsprogrammen wie eMove Austria. Es zeigt nicht nur, welche Förderungen es gibt, sondern auch, wer gefördert wird und welche Maßnahmen unterstützt werden.

Zusätzlich dazu bietet das Handbuch Hintergrundwissen zu allen wesentlichen Finanzthemen wie Bilanzierung, Controlling oder Steuerrecht.

Ihre Vorteile:

  • Praxisnahe Tipps von Expert:innen zu Bilanzierung, Controlling, Kostenrechnung und steuerlichen Fragen
  • Vorlagen und Rechenbeispiele, die Ihnen Zeit bei Alltagsaufgaben sparen
  • Schnelle Antworten auf Ihre Fragen dank integrierter KI-Suche

 

 

 

Häufig gestellte Fragen

Ab welchem Zeitpunkt sind Ausgaben förderfähig?

Als Anrechenbarkeitsstichtag gilt der Tag nach Einreichung des Förderantrags. Das bedeutet: Ab diesem Zeitpunkt können förderfähige Kosten geltend gemacht werden.

Förderfähig sind dabei nur Kosten, die

  • während des Förderungszeitraums entstehen,

  • im Fördervertrag festgelegt sind, und

  • mithilfe von Kostenbelegen nachweisbar sind.

Kann ich LADIN mit anderen Förderungen kombinieren?

Eine kombinierte Beantragung von LADIN- und EBIN- oder ENIN-Projekten ist nicht möglich. Wenn die Projekte jedoch getrennt eingereicht werden, können sie sich in der Beschreibung der tatsächlichen Nutzung der Ladeinfrastruktur aufeinander beziehen.

Wie lange ist der Förderungszeitraum eines LADIN-Projekts?

Der Förderungszeitraum beträgt in der Regel 12 Monate. In begründeten Fällen ist eine Verlängerung um bis zu 6 Monate möglich, sodass die maximale Projektlaufzeit 18 Monate betragen kann.

Wann findet die nächste LADIN-Ausschreibung statt?

Die nächste LADIN-Ausschreibung ist voraussichtlich für das 4. Quartal 2025 geplant. Sobald die Ausschreibung geöffnet ist, können Förderanträge online über das eCall-System der FFG eingereicht werden.

Für aktuelle Informationen besuchen Sie die Website der FFG: https://www.ffg.at/LADIN

Hinweis: Unsere Fachbeiträge basieren auf sorgfältiger Recherche und Erarbeitung. Sie dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen empfehlen wir, einen rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.

 

 

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