gebäude önorm b1300
Die Eigentümer und Verwalter von Liegenschaften haben eine Menge Verpflichtungen, die der Gesetzgeber besonders dann sehr ernst nimmt, wenn Gefahr für Menschen vorliegt. Für Mängel in den öffentlich zugänglichen Flächen – Stiegenhaus, Keller, Dachboden, Außenbereich – sind Sie haftbar!

Damit eine Gefahren- und Risikoeinschätzung erfolgen und für den konkreten Sachverhalt technisch und finanziell geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, gibt esdie ÖNORM B 1300.Sie hilft Wohngebäude frei von Gefahren und gleichzeitig gut in Schuss zu halten.

Bestandsschutz sticht Erneuerungsverpflichtung

Erstmals erschienen ist die Norm im Herbst 2012, und zwar die B 1300, die die Verkehrssicherungspflichten in Wohnhäusern regelt und organisiert. Es dauerte nicht lange, bis die B 1301 folgte, die diesen Organisationsleitfaden auch auf Nicht-Wohngebäude übertrug. Das war 2016.

Dabei flossen die Erfahrungen aus der Anwendung der B 1300 ein. Aufgrund der teilweise übergenauen Auslegung der Norm durch manche Gutachter wurde der Sollzustand genauer definiert und klargestellt: Der Eigentümer ist NICHT zur permanenten Modernisierung und Erneuerung entsprechend dem aktuellen Stand der Technik verpflichtet! Die Pflicht zur Erhaltung im jeweils ortsüblichen Standard wird erst dann ausgelöst, wenn sicherheitsrelevante Änderungen erforderlich sind, wenn also

  • Gebäudeteile ein Baugebrechen aufweisen
  • ein augenscheinlich wahrnehmbarer Mangel vorliegt (Reparaturbedürftigkeit)
  • ein Mangel im Sinne einer erheblichen Personengefährdung erkennbar ist

Ist die ÖNORM B 1300 verpflichtend?

Nein. Die B 1300 ist keine Pflicht, sie wird aber bei Ausschreibungen immer öfter vorausgesetzt und verlangt. Die Norm ist eine Empfehlung, die Ihnen dabei helfen soll, Ihre Verpflichtungen als Verwalter strukturiert und damit wirtschaftlich besser zu erfüllen. Binden Sie daher die Objektsicherheitsprüfungen nach B 1300 in Ihren normalen Arbeitsablauf ein! Es rechnet sich langfristig.

 

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Warum gewinnt die ÖNORM B 1300 immer mehr an Bedeutung?

Ziel dieser Norm ist es, Eigentümern, Eigentümergemeinschaften, Vermietern, Verwaltern oder deren Beauftragten eine Orientierungshilfe in Form von standardisierten Verfahrensregeln zur Verfügung zu stellen. Mit der B 1300 bekommen Sie Hinweise, wie Sie Ihre Prüfroutine effizient organisieren können.
Mittels gezielter Objektsicherheitsprüfung nach B 1300 können Sie den Wert der Wohngebäude sichern und sogar erhöhen. Die ÖNORM B 1300 bietet Ihnen einen Leitfaden, der bei der Qualitätsprüfung helfen kann, die Fehler in den Dächern, Fassaden, Heizsystemen usw. zu finden, noch bevor ein größerer Schaden eingetreten ist.

Wer wendet die ÖNORM B 1300 an?

Diese Organisationsnorm hilft jenen Personen, die Verkehrssicherungspflichten in Wohngebäuden zu erfüllen haben, also Hausverwaltern, Vermietern und Eigentümern, die ihre Gebäude selbst verwalten.  

Wo findet die ÖNORM B 1300 Anwendung?

Die Objektsicherheit umfasst folgende Fachbereiche:

  • Technische Objektsicherheit (Risse, Heizungsanlagen, elektrotechnische Anlagen);
  • Gefahrenvermeidung und Brandschutz (Unebenheiten, Rutschgefahr, Geländer, Brandabschnitte);
  • Gesundheits- und Umweltschutz (Lüftungsanlagen);
  • Einbruchschutz und Schutz vor Außengefahren (Außenanlagen, Garagentore).

Wo gilt die ÖNORM B 1300?

Die B 1300 gilt für Allgemeinflächen eines Wohngebäudes. Wohnungen, Büros und Geschäfte sind nicht Gegenstand der B 1300-Prüfung.

Wie ist die Objektsicherheitsprüfung durchzuführen?

Die B 1300 bietet eine Anleitung, um Ihre individuellen Prüfroutinen zu entwickeln. Für die Vereinfachung des Prüfprozesses wurde eine ausführliche Checkliste erstellt, die auch als Beispiel für die Früherkennung von typischen Schäden oder Mängeln dient. Die Listen stehen in elektronischer Form im Downloadbereich von Austrian Standards zur Verfügung.

Ist die Checkliste aus der Norm genau zu befolgen?

Nein. Die Checkliste, die in der Norm als Anhang A enthalten ist, ist eine Empfehlung. Sie zeigt, wie die Dokumentation von Objektsicherheitsprüfungen durchgeführt werden kann.

Welche Fristen sind für die Objektsicherheitsprüfung zu beachten?

Sie können die Prüfung einmal pro Jahr durchführen.

Wie lange sind die Prüfnachweise aufzubewahren?

Bewahren Sie die Prüfprotokolle und Nachweise für die Mängelbehebung mindestens zehn Jahre auf! So dokumentieren Sie rechtssicher.

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