Wissen Sie, welche Rechte und Pflichten ein Lehrling hat? Für lehrberechtigte Personen ist es entscheidend, eine fundierte Ausbildung zu bieten und gleichzeitig alle rechtlichen Grundlagen zu kennen.
In diesem Artikel finden Sie eine Übersicht über die Rechte und Pflichten eines Lehrlings nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG). Außerdem erfahren Sie, welche weiteren Regelungen für Ihre Auszubildenden wichtig sind.
Im Berufsausbildungsgesetz (BAG) sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Lehrlingsausbildung festgelegt. Darin geregelt sind auch die Rechte und Pflichten eines Lehrlings.
Eine weitere wichtige Grundlage für Sie als Ausbilder:in und für Ihre Lehrlinge bildet der Lehrvertrag. Dieser regelt das Ausbildungsverhältnis und hält u.a. fest, welche Pflichten Lehrlinge und Lehrberechtigte erfüllen müssen.
Grundsätzlich tragen Sie als lehrberechtigte Personen die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Lehrlingsausbildung.
In diesem Zusammenhang sind Sie dazu verpflichtet, die Rechte Ihrer Lehrlinge zu wahren.
Zu den Rechten eines Lehrlings gehören (vgl. § 9 BAG):
Außerdem ist es Ihre Pflicht,
Um eine ordnungsgemäße Lehrlingsausbildung sicherzustellen, ist es nicht nur erforderlich, dass Sie die Rechte Ihrer Lehrlinge wahren. Auch hat ein Lehrling bestimmte Pflichten zu erfüllen.
Zu den Pflichten eines Lehrlings gehören (vgl. § 10 BAG):
👉 Entdecken Sie unsere Broschüre mit allen Rechten und Pflichten von Lehrlingen
Nach dem BAG gelten die ersten 3 Monate der Lehre als Probezeit. Während dieses Zeitraums dürfen sowohl Sie als Arbeitgeber:in als auch Ihr Lehrling das Lehrverhältnis ohne Angabe von Gründen beenden. Diese Auflösung hat schriftlich zu erfolgen (vgl. § 15 Abs. 1-2 BAG).
Grundsätzlich gilt das Arbeitszeitgesetz für alle Arbeitnehmer:innen in Österreich – auch für Lehrlinge, die bereits 18 Jahre alt sind.
Für Lehrlinge unter 18 Jahren gelten spezielle Bestimmungen, was die Arbeitszeiten betreffen.
Grundsätzlich beträgt die Arbeitszeit von jugendlichen Lehrlingen 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. In die Arbeitszeit ist die Berufsschulzeit einzurechnen.
Damit Lehrlinge eine längere Wochenfreizeit erreichen (z.B. ein längeres Wochenende), kann die tägliche Arbeitszeit von unter 18-jährigen Lehrlingen auf maximal 9 Sunden verlängert werden.
Auch die Wochenarbeitszeit von minderjährigen Lehrlingen kann ausgedehnt werden – auf bis zu 45 Stunden. Allerdings nur dann, wenn die durchschnittliche Wochenarbeitszeit in einem mehrwöchigen Durchrechnungszeitraum 40 Stunden nicht überschreitet.
Damit eine solche Durchrechnung zulässig ist, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Auch für Lehrlinge gelten die Regelungen des Urlaubsgesetzes. Sie haben so wie alle Arbeitnehmer:innen in Österreich Anspruch auf Urlaub:
Lehrlinge unter 18 Jahren haben jedenfalls einen gesetzlichen Anspruch darauf, mindestens 2 Wochen ihres Jahresurlaubs in der Zeit von 15. Juni bis 15. September zu nehmen.
Als lehrberechtigte Person kennen Sie die aktuellen Herausforderungen, was die Lehrlingsausbildung betreffen: Vom Umgang mit Generationenunterschieden über die richtige Motivation und Bindung der Auszubildenden bis zur Anpassung an technologische Entwicklungen.
Der Ausbilder:innentag 2026 der Akademie Herkert bietet Ihnen die ideale Gelegenheit, neue Impulse und praxisnahe Ansätze für Ihre Lehrlingsausbildung kennenzulernen.
Am 11. März 2026 in Wien und als Live-Online-Veranstaltung können Sie sich mit Fachkolleg:innen austauschen und von Vorträgen führender Expert:innen profitieren.
Lehrlinge haben dafür Sorge zu tragen, ihre Pflichten einzuhalten. Sollten sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, kann dies zu ernsthaften Konsequenzen führen (z.B. Beendigung des Ausbildungsverhältnisses).
Um sicherzustellen, dass Ihre Auszubildenden ihre Rechte kennen und verstehen, ist eine offene sowie transparente Kommunikation entscheidend. Planen Sie z.B. zu Beginn der Ausbildung ein Einführungsgespräch mit den Lehrlingen und besprechen Sie mit ihnen die grundlegenden Rechte und Pflichten. Ermuntern Sie Ihre Auszubildenden auch, sich bei Anliegen oder Unsicherheiten direkt an Sie oder an eine festgelegte Vertrauensperson im Unternehmen zu wenden.
Lehrlinge bis 18 Jahre müssen an 2 zusammenhängenden Kalendertagen in der Woche frei haben. Einer dieser beiden Tage muss dabei immer ein Sonntag sein – also entweder Samstag/Sonntag oder Sonntag/Montag.
Für Lehrlinge unter 16 Jahren ist es nicht erlaubt, Überstunden zu machen. Lehrlinge, die zwischen 16 und 18 Jahre alt sind, dürfen nur in Ausnahmefällen Überstunden leisten:
Hinweis: Als Überstunde gilt jede geleistete Arbeitsstunde, die über die wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden hinausgeht.