Mit 1. Jänner 2026 wird die neue Teilpension in Österreich in Kraft treten. Sie ermöglicht einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Pension und unterstützt Unternehmen dabei, erfahrene Fachkräfte länger im Betrieb zu halten.
Gleichzeitig bringt das neue Modell arbeitsrechtliche, organisatorische sowie strategische Änderungen mit sich.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Teilpension funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie Ihr Unternehmen optimal darauf vorbereiten (inkl. Checkliste).
Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet Teilpension?
- Wann hat man Anspruch auf Teilpension?
- Was sind die Voraussetzungen für die Teilpension?
- Wie funktioniert die Teilpension in Österreich?
- Was sind die Vorteile und Nachteile der Teilpension?
- Mit diesem Seminar sind Sie fit für die neue Teilpension
- Checkliste: So bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die neue Teilpension vor
- Häufig gestellte Fragen zur Teilpension in Österreich
Was bedeutet Teilpension?
Teilpension bedeutet, dass Arbeitnehmer:innen mit Pensionsanspruch ihre wöchentliche Arbeitszeit reduzieren und gleichzeitig einen bestimmten Teil ihrer Pension beziehen.
Sie arbeiten also in Teilzeit weiter und erhalten neben ihrem Gehalt eine anteilige Auszahlung aus ihrem Pensionskonto.
Dieses Modell wurde von der Bundesregierung im Rahmen einer Sammelnovelle unter dem Titel „Teilpensionsgesetz“ vorgelegt und wird am 1. Jänner 2026 in Kraft treten. Der Sozialausschuss hat dies am 2. Juli 2025 gebilligt.
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Wann hat man Anspruch auf Teilpension?
Grundsätzlich haben alle Mitarbeitende in Österreich Anspruch auf Teilpension, sobald ein Anspruch auf eine Art der Alterspension vorliegt.
Dies betrifft folgende Pensionsarten:
- Korridorpension: ab 62 Jahren (stufenweise Anhebung auf 63 Jahre ab 1. Jänner 2026)
- Schwerarbeitspension: ab 60 Jahren
- Langzeitversichertenpension („Hacklerregelung“): ab 62 Jahren
- Reguläre Alterspension:
-
- Männer: ab 65 Jahren
-
- Frauen: je nach Geburtsjahr zwischen 60 und 65 Jahren (das Pensionsantrittsalter wird seit 1. Jänner 2024 bis 2033 schrittweise an jenes der Männer angeglichen)
👉 Hinweis: Die Korridorpension ist für Frauen erst ab 2028 relevant, da ihr reguläres Pensionsantrittsalter bis dahin nicht über 62 Jahren liegt.
Weitere Informationen zu den Pensionsarten in Österreich
Was sind die Voraussetzungen für die Teilpension?
Damit Arbeitnehmer:innen Teilpension in Anspruch nehmen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Mitarbeitenden sind pensionsberechtigt.
- Ihre wöchentliche Arbeitszeit wird um mindestens 25 Prozent und maximal 75 Prozent reduziert.
- Es besteht eine Vereinbarung mit den Arbeitgebenden über die Reduktion der Arbeitszeit.
Wie funktioniert die Teilpension in Österreich?
Die Höhe der Teilpension richtet sich danach, um wie viel Prozent die wöchentliche Arbeitszeit reduziert wird.
Dabei sind drei Varianten vorgesehen:
|
Ausmaß der wöchentlichen Arbeitszeitverkürzung |
Anteil aus dem Pensionskonto |
Variante 1 |
25% bis 40% |
25% |
Variante 2 |
41% bis 60% |
50% |
Variante 3 |
61% bis 75% |
75% |
Das bedeutet:
Je nach Arbeitszeitreduktion wird ein entsprechender Anteil des Pensionskontos „geschlossen“ und als monatliche Teilpension ausbezahlt.
Der übrige Teil des Pensionskontos bleibt offen und wird durch laufende Beitragszahlungen während der fortgesetzten Beschäftigung weiter aufgewertet.
Dadurch erhöht sich die spätere Gesamtpension beim endgültigen Pensionsantritt.
Das monatliche Gesamteinkommen während der Teilpension setzt sich somit aus zwei Teilen zusammen:
- Anteiliges Gehalt für die verringerte Arbeitszeit
- Teilpension aus dem „geschlossenen“ Anteil des Pensionskontos
Achtung: Wird die Teilpension vor dem Regelpensionsalter in Anspruch genommen – z. B. bei einer Korridorpension – gelten die üblichen Abschläge. Diese betragen:
- Korridorpension: 5,1% Abschlag pro Jahr
- Langzeitversichertenpension: 4,2% Abschlag pro Jahr
Diese Abschläge werden direkt auf den „geschlossenen“ Teil des Pensionskontos angewendet und verringern somit die monatliche Teilpension.
Beispiel: Teilpension bei Korridorpension ab 63 Jahren
Ein 63-jähriger Arbeitnehmer hat Anspruch auf Korridorpension.
Er möchte aber noch nicht ganz aus dem Arbeitsleben ausscheiden und entscheidet sich für den gleitenden Übergang in Form der neuen Teilpension ab 2026.
In Abstimmung mit seiner Arbeitgeberin vereinbart er deshalb eine Reduktion seiner wöchentlichen Arbeitszeit um 50 Prozent. Das entspricht Variante 2 der Teilpension.
Das bedeutet:
- 50% seines Pensionskontos werden „geschlossen“ und als monatliche Teilpension ausbezahlt.
- Die restlichen 50% des Pensionskontos bleiben offen und werden durch laufende Beitragszahlungen aus dem Teilzeitgehalt bis zum tatsächlichen Pensionsantritt mit 65 Jahren weiter aufgewertet.
So setzt sich sein monatliches Gesamteinkommen zusammen:
- Gesamtgutschrift am Pensionskonto: 3.000 Euro monatlich
- Teilpension (vor Abschlägen): 1.500 Euro
- Abschlag für 2 Jahre vor Regelpensionsalter mit 65 Jahren: 10,2% (5,1% pro Jahr)
- Endgültige Teilpension: 1.500 Euro – 10,2% = 1.347 Euro pro Monat
- Zusätzlich erhält er sein monatliches Gehalt für die verbleibende 50%-Beschäftigung.
Was sind die Vorteile und Nachteile der Teilpension?
Vorteile und Nachteile für Arbeitgeber:innen
Vorteile |
Nachteile |
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Vorteile und Nachteile für Arbeitnehmer:innen
Mit diesem Seminar sind Sie fit für die neue Teilpension
Die neue Teilpension wird für Ihre Personalabteilung einige Änderungen mit sich bringen. Bereiten Sie sich deshalb rechtzeitig darauf vor und sichern Sie sich das nötige Know-how.
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Checkliste: So bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die neue Teilpension vor
Verschaffen Sie sich einen Überblick
Informieren Sie sich über die neuen Regelungen zur Teilpension.Prüfen Sie, welche Mitarbeitenden im Betrieb potenziell anspruchsberechtigt sind.
Ermitteln Sie, wie sich die Teilpension auf die Personalplanung auswirken könnte.
Holen Sie sich aktuelles Fachwissen, z. B. durch ein entsprechendes Online-Seminar (Altersteilzeit NEU).
Bereiten Sie interne Prozesse und Zuständigkeiten vor
Legen Sie fest, wer im Unternehmen für Anfragen zur Teilpension zuständig ist.Erarbeiten Sie einen klaren Ablauf, wie Anfragen eingereicht, geprüft und bearbeitet werden.
Sorgen Sie für eine rechtssichere Umsetzung
Erarbeiten oder aktualisieren Sie Vertragsvorlagen für die Reduktion der Arbeitszeit im Rahmen der Teilpension.Stellen Sie sicher, dass alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden und rechtskonform sind.
Begleiten Sie betroffene Mitarbeitende
Informieren Sie ältere Mitarbeiter:innen rechtzeitig und transparent über die Möglichkeiten und Bedingungen der Teilpension.Bieten Sie Beratung an oder verweisen Sie auf Beratungsstellen, um individuelle Fragen zu klären.
Sichern Sie den Wissenstransfer im Unternehmen
Planen Sie frühzeitig Maßnahmen, um den Verlust von Fachwissen durch Arbeitszeitverkürzung zu kompensieren.
Nutzen Sie die Teilpension als Chance, um erfahrene Arbeitnehmer:innen länger im Unternehmen zu halten.
Behalten Sie die Umsetzung der Teilpension im Blick
Überwachen Sie regelmäßig die Umsetzung der Teilpension im Unternehmen (z. B. Anzahl der Anträge, Zufriedenheit der Mitarbeitenden oder betriebliche Auswirkungen).
Prüfen Sie die Prozesse und passen Sie diese bei Bedarf an.
Häufig gestellte Fragen zur Teilpension in Österreich
Was ist die neue Teilpension in Österreich?
Die neue Teilpension in Österreich ermöglicht pensionsberechtigten Arbeitnehmer:innen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und gleichzeitig einen Teil ihrer Pension zu beziehen. Dies soll einen sanften und flexiblen Übergang in den Ruhestand schaffen.
Was ist der Unterschied zwischen Teilpension und Altersteilzeit?
Teilpension und Altersteilzeit bieten beide die Möglichkeit, schrittweise aus dem Berufsleben auszusteigen.
Die Teilpension ist ein neues Modell, das ab 1. Jänner 2026 gelten wird. Sie richtet sich an Arbeitnehmende, die bereits einen Pensionsanspruch haben. In Abstimmung mit ihren Arbeitgeber:innen können sie ihre Arbeitszeit um mindestens 25 Prozent und maximal 75 Prozent verkürzen. Dafür bekommen sie ein reduziertes Gehalt und einen anteiligen Pensionsbezug ausbezahlt.
Die Altersteilzeit war bisher eine Möglichkeit, bereits vor dem Pensionsanspruch die Arbeitszeit zu reduzieren mit einem staatlich geförderten Lohnausgleich. Dieses Modell wird nun mit der Einführung der Teilpension eingeschränkt:
- Statt wie bisher 5 Jahre vor dem Pensionsantritt, kann Altersteilzeit künftig nur noch für 3 Jahre in Anspruch genommen werden.
- Die Reduktion erfolgt schrittweise bis 2029.
- Altersteilzeit soll nur mehr möglich sein, wenn kein Anspruch auf Teilpension bzw. kein Pensionsanspruch besteht.
Muss die Teilpension in Anspruch genommen werden?
Nein, Mitarbeitende können selbst entscheiden, ob sie die Teilpension in Anspruch nehmen möchten. Voraussetzung ist, dass sie einen Pensionsanspruch haben und die Arbeitszeitreduzierung mit den Arbeitgebenden einvernehmlich vereinbart wird.