Bei Vorauszahlungen, die die Jahresgrenze überschreiten und deren Aufwendungszweck erst im folgenden Jahr fällig wird, spricht das Rechnungswesen von Rechnungsabgrenzungsposten. Unterschieden wird dabei in aktive und passive Rechnungsabgrenzung. Worum es sich hierbei handelt und was es dabei zu beachten gibt, lesen Sie in unserem Fachartikel.

Inhaltsverzeichnis 
  1. Was sind Rechnungsabgrenzungsposten 
  2. Zwei Arten von Rechnungsabgrenzungen sind demnach zu unterscheiden 
  3. Beispiele für Rechnungsabgrenzungsposten 

Was sind Rechnungsabgrenzungsposten? 

 

Im GuV-Konto sind nur jene Aufwendungen und Erträge zu erfassen, die das Wirtschaftsjahr betreffen. Es gibt jedoch Geschäftsfälle, die

  • bereits im Abschlussjahr zu einer Zahlung und einer Aufwands- oder Ertragsbuchung  geführt  haben,  obwohl  diese  Aufwände  bzw.  Erträge  vollständig oder teilweise das neue Jahr betreffen (Vorauszahlungen), z.B. die Vorauszahlung der Versicherungsprämie am 1.12. für ein halbes Jahr, oder, 

  • erst in der Folgeperiode ihren buchmäßigen Niederschlag finden, sich jedoch auf Aufwände bzw. Erträge beziehen, die bereits im Abschlussjahr zu erfolgswirksamen  Konsequenzen  geführt  haben  (Rückstände),  z. B. wenn das Unternehmen Ertragszinsen erst am 31.3. im Nachhinein erhält.

  • Aufgabe  der  Rechnungsabgrenzungen  ist  es,  den  periodenreinen  Ausweis  von  Aufwänden und Erträgen zu bewirken, um den Gewinn bzw. Verlust des Bilanzjahres richtig auszuweisen.

 Zwei Arten von Rechnungsabgrenzungen sind demnach zu unterscheiden:

Transitorien (=  Vorauszahlungen,  d. h.  im  Voraus  bezahlte  Aufwände  und im Voraus erhaltene Erträge): Es ist jener Teil auszubuchen, der ins Folgejahr  gehört.  Gebucht  wird auf  den  Konten  „Aktive  Rechnungsabgrenzung“  (ARA)  und  „Passive  Rechnungsabgrenzung“  (PRA).  Aktive  Transitorien  sind vorausbezahlte Aufwendungen; sie werden aktiv abgegrenzt. Passive Transitorien  sind  im  Voraus  erhaltene  Erträge;  sie  werden  passiv  abgegrenzt.  Sind  Vorauszahlungen  abzugrenzen,  die  der  USt  unterliegen,  bezieht sich die Abgrenzung nur auf die Nettobeträge.

Antizipationen (=  Rückstände;  d. h. noch nicht bezahlte  Aufwände  und  noch nicht erhaltene Erträge): Es sind Aufwände und Erträge, die bereits im Abschlussjahr erfolgswirksam  sind,  bei  denen  aber  der  Zahlungsvorgang erst im Folgejahr erfolgt. Es ist jener Teil einzubuchen, der in das laufende Jahr  gehört.  Gebucht  wird  auf  den Konten  „Sonstige  Forderungen“  (bei  noch nicht bar erhaltenen Erträgen, „fremde Rückstände“, aktive Antizipation) bzw. „Sonstige Verbindlichkeiten“ (bei noch nicht bezahlten Aufwänden, „eigene Rückstände“, passive Antizipation).

Beispiele für Rechnungsabgrenzungposten 

1) Das  Unternehmen zahlt am  1.12.  die Feuerversicherung  für  ein  halbes  Jahr  im  Voraus.  → Aktives Transitorium
2) Das  Unternehmen  hat  am  2.11.  die Zinsen  für ein drittes gewährtes  Darlehen  für  drei Monate im Voraus erhalten.  → Passives Transitorium
3) Für  ein  im  Depot  befindliches  Wertpapier  werden  die  Zinsen  im  Nachhinein  fällig.  → Aktive Antizipation

 

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