Bei Vorauszahlungen, die die Jahresgrenze überschreiten und deren Aufwendungszweck erst im folgenden Jahr fällig wird, spricht das Rechnungswesen von Rechnungsabgrenzungsposten. Unterschieden wird dabei in aktive und passive Rechnungsabgrenzung. Worum es sich hierbei handelt und was es dabei zu beachten gibt, lesen Sie in unserem Fachartikel.
- Was sind Rechnungsabgrenzungsposten
- Zwei Arten von Rechnungsabgrenzungen sind demnach zu unterscheiden
- Beispiele für Rechnungsabgrenzungsposten
Was sind Rechnungsabgrenzungsposten?
Im GuV-Konto sind nur jene Aufwendungen und Erträge zu erfassen, die das Wirtschaftsjahr betreffen. Es gibt jedoch Geschäftsfälle, die
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bereits im Abschlussjahr zu einer Zahlung und einer Aufwands- oder Ertragsbuchung geführt haben, obwohl diese Aufwände bzw. Erträge vollständig oder teilweise das neue Jahr betreffen (Vorauszahlungen), z.B. die Vorauszahlung der Versicherungsprämie am 1.12. für ein halbes Jahr, oder,
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erst in der Folgeperiode ihren buchmäßigen Niederschlag finden, sich jedoch auf Aufwände bzw. Erträge beziehen, die bereits im Abschlussjahr zu erfolgswirksamen Konsequenzen geführt haben (Rückstände), z. B. wenn das Unternehmen Ertragszinsen erst am 31.3. im Nachhinein erhält.
- Aufgabe der Rechnungsabgrenzungen ist es, den periodenreinen Ausweis von Aufwänden und Erträgen zu bewirken, um den Gewinn bzw. Verlust des Bilanzjahres richtig auszuweisen.
Zwei Arten von Rechnungsabgrenzungen sind demnach zu unterscheiden:
Transitorien (= Vorauszahlungen, d. h. im Voraus bezahlte Aufwände und im Voraus erhaltene Erträge): Es ist jener Teil auszubuchen, der ins Folgejahr gehört. Gebucht wird auf den Konten „Aktive Rechnungsabgrenzung“ (ARA) und „Passive Rechnungsabgrenzung“ (PRA). Aktive Transitorien sind vorausbezahlte Aufwendungen; sie werden aktiv abgegrenzt. Passive Transitorien sind im Voraus erhaltene Erträge; sie werden passiv abgegrenzt. Sind Vorauszahlungen abzugrenzen, die der USt unterliegen, bezieht sich die Abgrenzung nur auf die Nettobeträge.
Antizipationen (= Rückstände; d. h. noch nicht bezahlte Aufwände und noch nicht erhaltene Erträge): Es sind Aufwände und Erträge, die bereits im Abschlussjahr erfolgswirksam sind, bei denen aber der Zahlungsvorgang erst im Folgejahr erfolgt. Es ist jener Teil einzubuchen, der in das laufende Jahr gehört. Gebucht wird auf den Konten „Sonstige Forderungen“ (bei noch nicht bar erhaltenen Erträgen, „fremde Rückstände“, aktive Antizipation) bzw. „Sonstige Verbindlichkeiten“ (bei noch nicht bezahlten Aufwänden, „eigene Rückstände“, passive Antizipation).
Beispiele für Rechnungsabgrenzungposten
1) Das Unternehmen zahlt am 1.12. die Feuerversicherung für ein halbes Jahr im Voraus. → Aktives Transitorium
2) Das Unternehmen hat am 2.11. die Zinsen für ein drittes gewährtes Darlehen für drei Monate im Voraus erhalten. → Passives Transitorium
3) Für ein im Depot befindliches Wertpapier werden die Zinsen im Nachhinein fällig. → Aktive Antizipation