Die Altersteilzeit ermöglicht es Unternehmen, die Arbeitszeit älterer Arbeitnehmer:innen bis zum Pensionsantritt zu verringern und finanzielle Förderungen zu nutzen. Für die Beschäftigten schafft sie einen gleitenden Übergang in die Pension.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Altersteilzeit funktioniert, welche Modelle es gibt, was sich ab 2026 ändert und wie Sie Ihr Unternehmen darauf vorbereiten (inkl. Checkliste).
Inhaltsverzeichnis
- Was ist Altersteilzeit?
- Wann können Arbeitnehmende in Altersteilzeit gehen?
- Wie funktioniert die Altersteilzeit in Österreich?
- Welche Modelle gibt es in der Altersteilzeit?
- Was sind die Voraussetzungen für Altersteilzeit?
- Was muss eine Vereinbarung zur Altersteilzeit enthalten?
- Wie hoch ist das Altersteilzeitgeld?
- Welche Vorteile und Nachteile hat Altersteilzeit?
- So gelingt die Umsetzung der neuen Altersteilzeit im Betrieb
- Häufig gestellte Fragen
Was ist Altersteilzeit?
Altersteilzeit ermöglicht älteren Arbeitnehmer:innen, ihre wöchentliche Arbeitszeit vor dem Pensionsantritt für eine gewisse Dauer zu reduzieren.
Damit soll ein gleitender Übergang in den Ruhestand geschaffen werden.
Wann können Arbeitnehmende in Altersteilzeit gehen?
Bisher konnten Arbeitnehmende in Österreich frühestens 5 Jahre vor dem Regelpensionsalter Altersteilzeit in Anspruch nehmen.
Ab 1. Jänner 2026 verkürzt sich dieser Zeitraum durch die neue Teilpension.
Künftig können Mitarbeiter:innen nur noch dann in Altersteilzeit gehen, wenn sie höchstens 3 Jahre vor der Regelpension stehen (Parlamentskorrespondenz Nr. 642 vom 02.07.2025).
Die Anpassung auf 3 Jahre erfolgt dabei schrittweise:
- 2026: 4,5 Jahre vor Regelpensionsantritt
- 2027: 4 Jahre vor Regelpensionsantritt
- 2028: 3,5 Jahre vor Regelpensionsantritt
- 2029: 3 Jahre vor Regelpensionsantritt
Regelpensionsalter in Österreich
- Männer: ab 65 Jahren
- Frauen: je nach Geburtsjahr zwischen 60 und 65 Jahren
⚠️ Achtung: Seit 1. Jänner 2024 wird das Pensionsantrittsalter der Frauen bis 2033 schrittweise an jenes der Männer angeglichen. |
Wie funktioniert die Altersteilzeit in Österreich?
In der Altersteilzeit können Arbeitnehmer:innen ihre Normalarbeitszeit um 40 bis 60 Prozent verringern.
Je nachdem, wie stark die Arbeitszeit reduziert wird, erhalten sie 70 bis 80 Prozent ihres bisherigen Einkommens.
Dieses setzt sich dabei aus zwei Bestandteilen zusammen:
- Arbeitsentgelt für die verringerte Arbeitszeit
- Lohnausgleich, der die Hälfte der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Vollzeitentgelt der letzten 12 Monate und dem Teilzeitentgelt ausmacht
Arbeitnehmende in Altersteilzeit verlieren dadurch keine Ansprüche auf Pension, Arbeitslosengeld oder Krankenversicherung.
Als Arbeitgeber:in entrichten Sie weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge auf Grundlage des ursprünglichen Vollzeiteinkommens. Um die dadurch entstehenden Mehrkosten größtenteils auszugleichen, erhalten Sie vom AMS das Altersteilzeitgeld.
Welche Modelle gibt es in der Altersteilzeit?
In Österreich gibt es 2 Altersteilzeit-Modelle:
- Die kontinuierliche Altersteilzeit
- Die geblockte Altersteilzeit
Hinweis: Seit 1. Jänner 2024 gelten neue Regelungen: Während die kontinuierliche Altersteilzeit weiter ausgebaut und flexibler gestaltet wird, läuft die geblockte Variante schrittweise bis 2029 aus (Parlamentskorrespondenz Nr. 914 vom 13.09.2023). |
Die kontinuierliche Altersteilzeit
Bei der kontinuierlichen Altersteilzeit wird die wöchentliche Normalarbeitszeit über die gesamte Laufzeit des Modells hinweg reduziert. Möglich ist eine Verringerung von 40 bis 60 Prozent.
Für kontinuierliche Altersteilzeitmodelle, die seit dem 1. Jänner 2024 vereinbart werden, gelten flexiblere Regelungen zur Arbeitszeitgestaltung:
Innerhalb eines Durchrechnungszeitraums von 6 Monaten darf die tatsächlich geleistete Arbeitszeit zwischen 20 und 80 Prozent der ursprünglichen Normalarbeitszeit schwanken, sofern sie sich über den Zeitraum hinweg ausgleicht.
Die geblockte Altersteilzeit
Bei der geblockten Altersteilzeit wird der gesamte Zeitraum in zwei Phasen geteilt:
- In der ersten Phase (Einarbeitungsphase) arbeiten die Mitarbeiter:innen wie gewohnt in Vollzeit weiter.
- In der zweiten Phase (Freizeitphase) erfolgt eine vollständige Freistellung von der Arbeit. Diese darf nicht länger als 2,5 Jahre dauern.
Außerdem muss spätestens ab Beginn der Freizeitphase eine Ersatzarbeitskraft eingestellt werden. Dabei muss es sich entweder um
- eine zuvor arbeitslose Person handeln, die über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt wird, oder
- um einen Lehrling, der in ein Ausbildungsverhältnis übernommen wird.
📖 Lesetipp: 8 Tipps für Unternehmen, um erfolgreich nach Lehrlingen zu suchen
⚠️ Achtung: Seit 1. Jänner 2024 wird die geblockte Altersteilzeit nach und nach abgeschafft. Die Förderung für Arbeitgeber:innen (in Form des Altersteilzeitgeldes) wird bis Ende 2028 schrittweise reduziert und ab 2029 vollständig eingestellt. |
Ab dann ist nur noch das kontinuierliche Modell möglich.
Konkret betrifft die Kürzung alle geblockten Altersteilzeitvereinbarungen, die seit dem 1. Jänner 2024 beginnen:
Beginn der geblockten Altersteilzeit |
Kostenersatz durch das AMS |
2024 |
42,5 % |
2025 |
35 % |
2026 |
27,5 % |
2027 |
20 % |
2028 |
10 % |
2029 |
0 % |
Was sind die Voraussetzungen für Altersteilzeit?
Damit Arbeitnehmende Altersteilzeit in Anspruch nehmen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Mitarbeiter:innen müssen sich in den letzten Jahren vor dem Regelpensionsalter befinden. Mit der Einführung der Teilpension wird die Frist für die Altersteilzeit schrittweise auf 3 Jahre vor Pensionsantritt verkürzt.
- Die Arbeitnehmenden müssen in den letzten 25 Jahren mindestens 780 Wochen (15 Jahre) arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. (Hinweis: Ab 1. Jänner 2026 sind mindestens 884 Wochen (17 Jahre) erforderlich.)
- Die Arbeitszeit muss um 40 bis 60 Prozent der bisherigen Normalarbeitszeit reduziert werden.
- Es muss eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in abgeschlossen werden.
- In den letzten 12 Monaten vor Beginn der Altersteilzeit darf die vertragliche Normalarbeitszeit höchstens 40 Prozent unter der kollektivvertraglichen bzw. gesetzlichen Arbeitszeit liegen. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht dies 24 Stunden, bei einer 38,5-Stunden-Woche sind es 23,1 Stunden.
Was muss eine Vereinbarung zur Altersteilzeit enthalten?
Für die Altersteilzeit ist eine schriftliche, einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in erforderlich.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit. Allerdings können Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen einen Anspruch darauf vorsehen.
Eine Altersteilzeitvereinbarung muss folgende Punkte enthalten:
- Beginn und Dauer der Altersteilzeit
- Reduzierung der Arbeitszeit
- Sicherung der Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge
- Vereinbarung der Zahlung des Lohnausgleichs
- Sicherung der Abfertigung
- Berücksichtigung der kollektivvertraglichen und Ist-Lohnerhöhungen
Wie hoch ist das Altersteilzeitgeld?
Das Altersteilzeitgeld ist eine Förderung des AMS, die den finanziellen Mehraufwand für Arbeitgeber:innen teilweise ersetzt. Es deckt somit einen Teil der Kosten, die durch den Lohnausgleich und die fortlaufende Sozialversicherung entstehen.
Die Höhe der Förderung hängt dabei vom gewählten Modell ab:
- Kontinuierliche Altersteilzeit: Das AMS ersetzt 90 bzw. 100 Prozent, wenn die Voraussetzungen für eine Korridorpension erfüllt sind.
- Geblockte Altersteilzeit: Wie bereits erwähnt, wird die Förderung seit 2024 schrittweise reduziert und läuft 2029 vollständig aus. (Mehr dazu hier: Die geblockte Altersteilzeit).
Beispiel #1: Berechnung Altersteilzeitgeld (Förderung)
- Beginn der Altersteilzeit: 1. Jänner 2025
- Gehalt vor Altersteilzeit: 3.400 Euro brutto monatlich
- Reduktion der Arbeitszeit auf 50 %
Arbeitnehmer:in enthält:
Gehalt (50 % von 3.400 €) |
1.700 ,00 € |
Lohnausgleich (50 % von 1.700 €) |
850 ,00 € |
Gesamt (brutto) |
2.550,00 € |
Arbeitgeber:in zahlt:
Gehalt |
1.700 € |
Lohnausgleich |
850,00 € |
DG-SV-Beiträge |
910,43 € |
Gesamtkosten |
3.460,43 € |
Förderbarer Aufwand:
Lohnausgleich |
850,00 € |
DG-SV-Beiträge für den Lohnausgleich (20,48 % von 850 €) |
174,08 € |
DG- und DN-SV-Beiträge für den Differenzbetrag zum Vollzeitgehalt (37,55 % von 850 €) |
319,18 € |
Insgesamt förderbar |
1.343,26 € |
Förderungshöhe:
Förderung bei kontinuierlicher Altersteilzeit (90 % von 1.343,26 €) |
1.208,93 € |
Förderung bei geblockter Altersteilzeit (35 % von 1.343,26 €) |
470,14 € |
Quelle: „Beitragsgrundlage – Sonderfälle: Altersteilzeitgeld“ der ÖGK
Beispiel #2: Berechnung Altersteilzeitgeld (Sonderzahlungen)
Wenn Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder Dienstverträge nichts anderes vorsehen, sind Sonderzahlungen auf Basis des reduzierten Entgelts zuzüglich des Lohnausgleiches zu berechnen.
Ohne spezielle Regelung erfolgt die Ermittlung der Sonderzahlungen nach einer Mischberechnung.
Als Beispiel:
Beginn der Altersteilzeit |
1. Oktober 2025 |
Entgelt vor Altersteilzeit |
3.800,00 € |
Reduziertes Entgelt (50 % von 3.800 €) |
1.900,00 € |
Lohnausgleich (50 % von 1.900 €) |
950,00 € |
Berechnung der Weihnachtsremuneration:
Entgelt vor Altersteilzeit: |
2.850,00 € |
Reduziertes Entgelt + Lohnausgleich: |
712,50 € |
Gesamt |
3.562,50 € |
⚠️ Achtung: Die Sozialversicherungsbeiträge für Sonderzahlungen sind von der Beitragsgrundlage vor Herabsetzen der Normalarbeitszeit (3.800 €) zu berechnen. |
Quelle: „Altersteilzeit: Berechnung der Sonderzahlungen“ der ÖGK
Welche Vorteile und Nachteile hat Altersteilzeit?
Vorteile und Nachteile für Arbeitgeber:innen
Vorteile |
Nachteile |
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Vorteile und Nachteile für Arbeitnehmer:innen
Vorteile |
Nachteile |
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So gelingt die Umsetzung der neuen Altersteilzeit im Betrieb
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Checkliste: Wie Sie Ihr Unternehmen auf die Altersteilzeit vorbereiten
Verschaffen Sie sich einen Überblick
- Informieren Sie sich über die Änderungen bei der Altersteilzeit.
- Prüfen Sie, welche Mitarbeitende im Betrieb die geblockte Variante beantragen könnten, um noch von der Förderung zu profitieren (spätestens mit Beginn 2028).
- Nutzen Sie Fachseminare oder Beratungsangebote, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben.
Planen Sie vorausschauend
- Sprechen Sie rechtzeitig mit älteren Mitarbeiter:innen über ihre Pläne bis zur Pension.
- Berücksichtigen Sie Altersteilzeitvereinbarungen in der Nachfolgeplanung.
- Denken Sie an die verpflichtende Ersatzarbeitskraft bei der geblockten Altersteilzeit.
- Kalkulieren Sie mögliche finanzielle Auswirkungen der geänderten Förderung.
Bereiten Sie interne Abläufe vor
- Legen Sie fest, wer im Unternehmen für Anträge zur Altersteilzeit zuständig ist.
- Definieren Sie einen klaren Ablauf zur Prüfung, Genehmigung und Dokumentation von Altersteilzeitvereinbarungen.
Sorgen Sie für eine rechtssichere Umsetzung
- Aktualisieren Sie Vertrags- und Vereinbarungsvorlagen auf Basis der neuen Regelungen.
- Dokumentieren Sie alle Vereinbarungen schriftlich und rechtlich korrekt.
- Holen Sie sich ggf. eine externe Beratung durch Arbeitsrechtsexpert:innen.
Begleiten Sie betroffene Mitarbeitende
- Informieren Sie transparent über die neuen Regelungen der Altersteilzeit.
- Bieten Sie Beratung oder Informationsgespräche an (intern oder durch externe Expert:innen).
- Weisen Sie auf Alternativen wie die neue Teilpension hin.
Behalten Sie die Umsetzung im Blick
- Überwachen Sie die Umsetzung der Altersteilzeit im Unternehmen (z. B. Anzahl der Anträge, Zufriedenheit der Mitarbeitenden oder betriebliche Auswirkungen).
- Evaluieren Sie regelmäßig die betrieblichen Auswirkungen und passen Sie die Prozesse bei Bedarf an.
Häufig gestellte Fragen
Kann man Mitarbeitende in Altersteilzeit kündigen?
Ja, eine Kündigung während der Altersteilzeit ist grundsätzlich möglich. Ein besonderer Kündigungsschutz besteht nicht und es gelten dieselben arbeitsrechtlichen Regelungen wie bei einem regulären Dienstverhältnis.
Was passiert bei Krankheit während der Altersteilzeit?
Bei geblockter Altersteilzeit wird nur während der Entgeltfortzahlung ein Zeitguthaben für die Freizeitphase aufgebaut. Für Zeiten mit Krankengeld (ohne Lohnfortzahlung) entsteht kein Zeitguthaben.
Bei kontinuierlicher Altersteilzeit tritt dieses Problem nicht auf, da keine Zeitguthaben anfallen.
Was ist der Unterschied zwischen Altersteilzeit und Teilpension?
Die Altersteilzeit bietet für Beschäftigte die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit vor dem Pensionsanspruch zu reduzieren und so schrittweise in den Ruhestand zu gehen.
Die Teilpension hingegen richtet sich an Arbeitnehmende, die bereits einen Pensionsanspruch haben. Sie können ihre Arbeitszeit um mindestens 25 Prozent und maximal 75 Prozent verkürzen. Dafür bekommen sie ein reduziertes Gehalt und einen anteiligen Pensionsbezug ausbezahlt.
Was ändert sich 2026 bei der Altersteilzeit?
Ab 2026 wird die Altersteilzeit schrittweise bis 2029 verkürzt. So sinkt die maximale Bezugsdauer von 5 auf 3 Jahre. Zudem reduziert sich der staatliche Lohnausgleich für neue Altersteilzeitvereinbarungen vorübergehend von 90 % auf 80 % (in den Jahren 2026 bis 2028).
Hinweis: Unsere Fachbeiträge basieren auf sorgfältiger Recherche und Erarbeitung. Sie dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen empfehlen wir, einen rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. |